Bezirksregierung
Arnsberg

Hinweise zu der Entgegennahme elektronischer Rechnungen

Als Leistungserbringer für öffentliche Auftraggeber in Nordrhein-Westfalen haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben die Möglichkeit E-Rechnungen zu stellen.

Zum Einreichen von E-Rechnungen über das Weberfassungsmodul nutzen Rechnungssender bitte ab sofort folgenden Link: https://erechnung.nrw

Hinweis: Es besteht in NRW noch keine Pflicht die Rechnungen elektronisch einzureichen. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, die Rechnungen auf dem Postweg an die Bezirksregierung Arnsberg zu senden.

Rechnungen erstellen und versenden

Über das Weberfassungsmodul können Sie E-Rechnungen im Standard XRechnung

  • erstellen,
  • hochladen und
  • versenden.

Bitte beachten Sie, dass die Nutzungsbedingungen implizit durch jede Nutzung einer Funktion des E-Rechnungsportals Nordrhein-Westfalen akzeptiert werden.

Der Standard X-Rechnung

In Bezug auf das zu verwendende Rechnungsdatenmodell gemäß § 3 der E-Rechnungsverordnung NRW, ist für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen der Standard XRechnung in der jeweils aktuellsten Version zu verwenden. Das E-Rechnungsportal NRW nimmt nur Rechnungen in diesem Format an.

Die Leitweg-ID

Die Leitweg-ID ist der eindeutige Identifikator eines Rechnungsempfängers.

Die Leitweg-ID ist ein strukturiertes Format, dass zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmt wurde. Sie setzt sich aus einem achtstelligen Regionalschlüssel, einer zehnstelligen Feinadressierung und einer zweistelligen Prüfziffer zusammen.
Die Vergabe und Pflege von Leitweg-IDs wird von Bund und Ländern in jeweils eigener Zuständigkeit geregelt.

Die Leitweg-ID der Bezirksregierung lautet: 059580004004-03001-62