Bezirksregierung Arnsberg gibt Verkippung mit Abraum im Tagebau Garzweiler wieder frei
Zur Feststellung, welche Gefahren von dem abgelagerten Fremdmaterial möglicherweise ausgehen und welche Sanierungsmaßnahmen gegebenenfalls durchzuführen sind, beauftragte die Rheinische Baustoffwerke GmbH (RBS) das Geotechnische Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH mit der Erstellung eines Untersuchungskonzepts für die vier Kippstellen, in den Fremdmassen verkippt wurden. Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbehörde beauftragte die ahu GmbH, das Untersuchungskonzept zu prüfen, die Bohrarbeiten und Probenahmen zu begleiten sowie die Methodik und die Untersuchungsergebnisse zu bewerten. Seit Beginn der Untersuchungen fand keine Verkippung von Abraum oder sonstigen Böden in den potentiell betroffenen Bereichen statt.
Die Berichte beider Gutachter liegen inzwischen vor. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen dauern an.
Die durchgeführten Untersuchungen der Kippstellen geben laut Gutachten keine eindeutigen Hinweise darauf, dass belastetes Bodenmaterial aus Bereichen außerhalb des Tagebaus dort abgelagert wurde. Die Belastungen bzw. Wertüberschreitungen des beprobten Bodenmaterials sind insgesamt gering. Es liegen lokal einzelne Konzentrationen im Feststoff und im Eluat vor, die die Bezugswerte, nach denen das Bodenmaterial als unbedeutend belastet einzustufen ist, überschreiten.
Die ahu GmbH schließt sich der Einschätzung der Geotechnischen Büros Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH an, dass einer Überschüttung des untersuchten Bereichs nichts entgegensteht und kein weiterer Untersuchungsbedarf besteht, sofern keine neuen Erkenntnisse der staatsanwaltlichen Ermittlungen vorliegen. Im überkippten Zustand sind weiterhin Nachbeprobungen und auch Gefahrenabwehrmaßnahmen technisch möglich. Die Ablagerungsbereiche sind bekannt. Außerdem werden durch den Prüfgutachter Rahmenbedingungen für ein Grundwassermonitoring beschrieben, um eine langfristige Überwachung der Grundwasserqualität (vor allem im Hinblick auf den Grundwasseranstieg) gewährleisten zu können.
Ziel ist es, mögliche Grundwasserschäden durch den Kontakt des Grundwassers mit dem Bodenmaterial frühzeitig zu erkennen.
Für die Grundwasserüberwachung mit Hilfe eines Monitorings sind in der direkten Umgebung der relevanten Kippstellenbereiche Messnetze an Grundwassermessstellen aufzubauen, die eine Überwachung dieser Bereiche ermöglichen. Das Monitoring wurde durch Ergänzung der aktuellen Betriebsplanzulassung der RWE Power AG verbindlich auferlegt.
Nach eingehender Prüfung und Bewertung der Gutachten und dem Austausch in einem begleitenden fachbehördlichen Arbeitskreis hat die Bezirksregierung Arnsberg der RWE Power AG mitgeteilt, dass einer weiteren Verkippung von tagebaueigenem Material (Abraum) in den betroffenen Bereichen nichts entgegensteht.
Des Weiteren wurden verschiedene Anfragen nach Veröffentlichung der genannten Gutachten intensiv juristisch geprüft. Die Gutachten sind ab sofort auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg einzusehen.