Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet ist ein Meisterprüfungs-Zeugnis. Auf dem Zeugnis liegen ein Pinsel und ein Zollstock.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen gemäß dem Melderegister.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ein Zuschuss zum privaten Lebensunterhalt für die Gesellinnen und Gesellen, nach bestandener Meisterprüfung.

Wie viel Förderung gibt es?

Es wird ein Festbetrag von 2.500 Euro pro Person gewährt.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Meisterprüfung erfolgte in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, das Meisterprüfungszeugnis wurde in den letzten 3 Monaten vor der Antragsstellung ausgestellt und der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person lag zum Zeitpunkt der Zeugnisausstellung in Nordrhein-Westfalen.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Der Antrag kann ausschließlich digital über das ESF-Antragsportal beantragt werden. Hier geben Sie Ihre Informationen an und laden ein Foto oder einen Scan Ihres, zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal 3 Monate alten, Meisterprüfungszeugnisses hoch. Die Auszahlung der Mittel erfolgt schnellstmöglich nach der erfolgreichen Prüfung der Belege.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ab dem 1. Januar 2026

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Ausschließlich über das ESF-Antragsportal: https://esf-online.nrw.de/esf-portal/

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds oder des Just Transition Funds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden.