Regionalplan Südwestfalen (in Erarbeitung)
Derzeit gelten zwei verschiedene regionale Planwerke für diese Kreise: Für den Märkischen Kreis, den Kreis Olpe und den Kreis Siegen-Wittgenstein gilt der Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan MK-OE-SI (rechtswirksam seit 2025) und für den Hochsauerlandkreis und den Kreis Soest gilt der Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilabschnitt SO/HSK (rechtswirksam seit 2012). Ziel ist es, die Inhalte beider Pläne in einem zu bündeln und somit für die Planungsregion Arnsberg einen gemeinsamen Regionalplan aufzustellen. Der Regionalrat als Träger der Regionalplanung hat in seiner Sitzung vom 19.03.2026 die Regionalplanungsbehörde damit beauftragt, mit den erforderlichen Arbeiten zu beginnen.
Mit der Aufstellung des Regionalplans Südwestfalen soll die regionale Zusammenarbeit gestärkt und Südwestfalen künftig noch stärker als gemeinsame Einheit sichtbar werden. Der neue Regionalplan soll dies unter dem Leitmotiv „Eine Region – ein Plan“ in der räumlichen Planung widerspiegeln.
Neben der positiven Außenwirkung eines „Regionalplan Südwestfalen“ sprechen fachliche Argumente für die Aufstellung eines einheitlichen Planwerks. Die rechtswirksamen Teilpläne wurden auf unterschiedlichen Daten- und Rechtsgrundlagen erstellt. Sie weisen in mehrfacher Hinsicht Aktualisierungsbedarf auf. Unter anderem ist eine Anpassung an das neue Planzeichenverzeichnis erforderlich, da die beiden Teilpläne bislang unterschiedliche Darstellungsstandards aufweisen und auf verschiedenen topografischen Karten basieren. Darüber hinaus befindet sich derzeit die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) in Aufstellung, die Anpassungen in den Teilplänen erforderlich machen wird. Weiterhin ergibt sich aus den Vorgaben des LEP NRW die Verpflichtung, die Trendfortschreibung als Methodik für die Bedarfsabschätzung für Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche anzuwenden.
Mit dem Regionalplan Südwestfalen soll ein einheitlicher, gesamträumlicher Plan für alle Kreise der Region entstehen. Dazu werden auf die Region Südwestfalen angepasste Konzepte zur Erarbeitung der regionalplanerischen Festlegungen auf Basis aktueller Datengrundlagen erstellt.
Der Stand des Verfahrens und weitere Informationen können jederzeit auf der digitalen Plattform abgerufen werden:
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich des Regionalplans Südwestfalen umfasst alle fünf Kreise der Planungsregion Arnsberg:
- Kreis Soest: Anröchte, Bad Sassendorf, Ense, Erwitte, Geseke, Lippetal, Lippstadt, Möhnesee, Rüthen, Soest, Warstein, Welver, Werl, Wickede (Ruhr)
- Hochsauerlandkreis: Arnsberg, Bestwig, Brilon, Eslohe (Sauerland), Hallenberg, Marsberg, Medebach, Meschede, Olsberg, Schmallenberg, Sundern (Sauerland), Winterberg
- Märkischer Kreis: Altena, Balve, Halver, Hemer, Herscheid, Iserlohn, Kierspe, Lüdenscheid, Meinerzhagen, Menden (Sauerland), Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade, Plettenberg, Schalksmühle, Werdohl
- Kreis Olpe: Attendorn, Drolshagen, Finnentrop, Kirchhundem, Lennestadt, Olpe, Wenden
- Kreis Siegen-Wittgenstein: Bad Berleburg, Bad Laasphe, Burbach, Erndtebrück, Freudenberg, Hilchenbach, Kreuztal, Netphen, Neunkirchen, Siegen, Wilnsdorf