Bezirksregierung
Arnsberg
24.09.2022

Wasserwirtschaft; Ordnungsbehördliche Verordnung über die Verlängerung der vorläufigen Anordnung

Verlängerung der vorläufigen Anordnung eines WSG im Einzugsgebiet der Hasper Talsperre gem. § 52 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Zur Sicherung der beabsichtigten Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hasper – Talsperre der Mark-E AG wird die Geltungsdauer der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die vorläufige Anordnung von Verboten und Genehmigungspflichten im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Hasper – Talsperre der Mark E vom 16.09.2019 (in der Fassung der Berichtigung vom 11.05.2020) um ein Jahr verlängert.