Bezirksregierung
Arnsberg
Würfel mit verschiedenen Symbolen und in der Mitte ein größerer mit dem Schriftzug Bezirkspersonalrat

Bezirkspersonalrat bei der Bezirksregierung Arnsberg

Aktueller Hinweis

Wichtiger Hinweis:

Neben den Lehrkräften können nunmehr auch Personen im nachgeordneten Bereich Termine für die von der Bezirksregierung angebotenen und von der B.A.D. GmbH durchgeführten Bildschirmvorsorgeuntersuchung G37 vereinbaren. Die Teilnahme an der Bildschirmvorsorgeuntersuchung ist freiwillig.

➔ Anmeldelink (mit weiteren Informationen)

Uns gibt es, weil...

nach § 50 Abs. 1 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) in der Landesverwaltung für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen bei den Mittelbehörden (z. B. bei der Bezirksregierung Arnsberg) Bezirkspersonalräte gebildet werden. Der Bezirkspersonalrat (BPR) bei der Bezirksregierung Arnsberg ist Örtlicher Personalrat für die nachgeordneten Behörden und Einrichtungen (nachgeordneter Bereich) ohne eigenen Personalrat, zuständiger Personalrat für Maßnahmen, die unmittelbar von der Bezirksregierung Arnsberg für den nachgeordneten Bereich getroffen werden und Stufenvertretung für die Örtlichen Personalräte (soweit vorhanden) des nachgeordneten Bereichs.

Zuständig sind wir für die...

  • Kolleg*innen (Nichtpädagog*innen) in den im Regierungsbezirk Arnsberg liegenden Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung Arnsberg, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Lüdenscheid und Siegen,
  • Kolleg*innen (Nichtpädagog*innen) der beiden früher im Regierungsbezirk Arnsberg vorhandenen Staatlichen Schulen, nämlich das Theodor-Reuter-Berufskolleg Iserlohn und das Siegerlandkolleg Siegen, die heutzutage woanders, bspw. per Gestellungsvertrag, ihren Dienst versehen,
  • Kolleg*innen beim Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen Dortmund (LPA NRW),
  • Schulaufsichtsbeamt*innen der Schulämter für die Stadt Bochum, Stadt Dortmund, Stadt Hagen, Stadt Hamm und Stadt Herne sowie für den Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Kreis Unna, und für den v. g. Personenkreis tätige Fachberater*innen sowie pädagogischen Mitarbeiter*innenbspw. IFAS/IKOS
  • Psycholog*innen bei den Schulpsychologischen Beratungsstellen (soweit bei der Bezirksregierung Arnsberg beschäftigt) für die Stadt Bochum, Stadt Dortmund, Stadt Hagen, Stadt Hamm und Stadt Herne sowie für den Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischen Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest und Kreis Unna,
  • Schulverwaltungsassistent*innen an den im Regierungsbezirk Arnsberg befindlichen Schulen.

Bis auf die Kolleg*innen beim LPA ergibt sich für alle diese Kolleg*innen die Besonderheit, dass sie keinen örtlichen Personalrat haben. Sie sind in diesen Bereichen in vielfältigen Aufgabenfeldern eingesetzt: im Hausdienst, in der Verwaltung, in der Schulaufsicht, in der Assistenz, in der Schulpsychologie ...

Der BPR ist für diesen Personenkreis unmittelbar zuständiger und erster Ansprechpartner in allen personalvertretungsrechtlichen Fragen.

Für Lehrkräfte an Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg sind wir nicht zuständig. Für diesen Personenkreis sind die jeweiligen Personalräte für Lehrkräfte an Schulen zuständig.

Gewählt werden wir...

nach Abs. 2 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) von den zum Geschäftsbereich der Mittelbehörde gehörenden Beschäftigten. Das sind

  • alle wahlberechtigte Beschäftigte der Bezirksregierung Arnsberg und
  • alle wahlberechtigte Beschäftigte der nachstehend aufgeführten Behörden und Einrichtungen sowie der nachstehend angeführten dort näher beschriebenen Personenkreise.

Die Wahlperiode dauert vier Jahre. Die derzeit laufende Wahlperiode endet mit Ablauf des 30. Juni 2024.

Unsere Aufgaben nehmen wir wie folgt wahr:

In der Regel finden alle zwei Wochen Sitzungen statt. Besprochen werden die personellen Veränderungen in unserem Zuständigkeitsbereich, Organisatorisches, Einzelfallberatung von Beschäftigten sowie die Beratung mit anderen Personalvertretungen. Ferner werden die Gemeinschaftlichen Besprechungen der Bezirksregierung Arnsberg und des Gremiums, auch Vierteljahresgespräche genannt, abgehalten. Alle Personalratsmitglieder nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr.

Die Bezirksschwerbehindertenvertretung (BSBV) bzw. die Bezirksjugend- und Auszubildendenvertretung (BJAV) bei der Bezirksregierung Arnsberg haben das Recht, an unseren Sitzungen teilzunehmen.