Bezirksregierung
Arnsberg

Hinweise zu De-Mail

Die Übermittlung von De-Mails an die Bezirksregierung Arnsberg an die Adresse poststelle [at] bra-nrw [dot] de-mail [dot] de (poststelle@bra-nrw [dot] de-mail [dot] de) ist sowohl für den formlosen als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.

Wenn Sie eine De-Mail an die Bezirksregierung Arnsberg schicken, wird diese über die Poststelle innerhalb der Behörde an die zuständige Person weitergeleitet. Bitte geben Sie hierzu die Empfängerdaten so eindeutig wie möglich an.

Die Bezirksregierung Arnsberg eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter folgenden Bedingungen.

Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Bezirksregierung versandt, so ist zu beachten, dass die Bezirksregierung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

  • PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

  • JPG/JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))
  • PNG (Portable Network Graphics)
  • TIFF (Tagged Image File Format).

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat- sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Bezirksregierung Arnsberg nicht entgegengenommen. Sollte die verschlüsselte E-Mail bzw. enthaltene Dateianhänge, welche Sie der Bezirksregierung übersenden, von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden beziehungsweise wird die verschlüsselte E-Mail ungelesen gelöscht. Sie erhalten daraufhin in beiden Fällen eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

Dateigröße

Die Bezirksregierung Arnsberg kann derzeit aus technischen Gründen nur Nachrichten mit einer Gesamtgröße bis 10 MB gesichert verarbeiten. Wird diese Kapazitätsgrenze überschritten, werden diese Nachrichten nicht entgegengenommen. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre verschlüsselte E-Mail nicht angenommen werden konnte.

De-Mail in schriftform-wahrender Versandart nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Wir haben den Zugang für schriftform-wahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

Schließen des D-Mail-Postfachs

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.