Bezirksregierung
Arnsberg

Finanzielle Förderung der Ganztags- und Betreuungsangebote der Sek. I

Mit dem Programm "Geld oder Stelle" stellt das Land NRW den Schulen Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten zur Verfügung.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Träger öffentlicher Schulen sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.

Was wird gefördert?

Die Maßnahmen werden in dem Rahmen gefördert, in dem von den Schulen keine Lehrerstellenanteile aus dem Stellenzuschlag für den Ganz­tag beziehungsweise eine pädagogische Übermittagbetreuung in An­spruch genommen werden.

Wie viel Förderung gibt es?

Den Schulträgern wird bei einer Kapitalisierung der Lehrerstellen eine Pauschale auf der Grundlage der Allgemeinen Schuldaten des Vorjahres für Personalausgaben zur Verfügung gestellt.

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördersätze je Ganztagsplatz werden jedes Jahr, zum 01.08. für das kommende Schuljahr erhöht.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Vorlage eines Ganztagskonzeptes der Schule, der Beschluss der Schulkonferenz, der Beschluss des Rates bei kommunalen Schulträgern sind Grundvoraussetzungen. Die Kapitalisierung von Lehrerstellen setzt eine freie und besetzbare Lehrerstelle für Ganztagsangebote voraus.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Vorzulegen ist das vom Ministerium für Schule und Bildung mit den Förderrichtlinien erstellte Antragformular (Anlage 1).

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Antragstermin für Schulträger ist jährlich der 31.12. für die Förderung im folgenden Schuljahr.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 48
Laurentiusstr.1
59821 Arnsberg

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.

  • Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 31.07.2008 (ABl. NRW. S. 403, 10/08 S. 524) in der Fassung vom 09.03.2016, BASS 11 - 02 Nr. 24
  • Änderungserlass zu BASS 12-63 Nr. 2  und  BASS 11-02 Nr. 24 vom 25.01.2017
  • Änderungserlass zu BASS 12 – 63 Nr. 2 und BASS 11 – 09 Nr. 24 vom 16.02.2018
  • Änderungserlass des Ministerium für Schule und Bildung vom 13.12.2018
  • Runderlass desMinisteriums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 1/11S. 38) in der Fassung vom 13.12.2018, BASS 12 - 63 Nr. 2
  • Änderungserlass des Ministeriums für Schule und Bildung zu BASS 11-02 Nr. 24 vom 07.12.2022