Bezirksregierung
Arnsberg

Förderrichtlinie Ganztagsausbau für Kinder im Grundschulalter

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Schulträger von Schulen in öffentlicher Trägerschaft und Träger von genehmigten Ersatzschulen

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt Zuwendungen für den quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Dazu zählen unter anderem der Neubau, Umbau und die Erweiterung von Gebäuden, einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken sowie die Sanierung (auch die energetische Sanierung). Möglich sind auch Investitionen in die Ausstattung (siehe Nr. 2 der Förderrichtlinie). 

Vorhaben im Sinne dieser Förderrichtlinie können gefördert werden, wenn sie nach dem 12. Oktober 2021 begonnen wurden (vorzeitiger Maßnahmenbeginn gemäß § 1 Absatz 5 der Verwaltungsvereinbarung), noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden und im Antrag erklärt wird, dass es sich um selbstständige noch nicht begonnene Abschnitte einer Investitionsmaßnahme gemäß § 1 Absatz 3 und 4 der Verwaltungsvereinbarung handelt.

Wie viel Förderung gibt es?

Projektförderung, Anteilsfinanzierung bis zu höchstens 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben oder bis zum jeweilig maximalen Schulträgerbudget.

Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers kann bei Zuwendungen an Schulträger von öffentlichen Schulen auch aus Mitteln der Schul- und Bildungspauschale finanziert werden.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Förderung erfolgt unter den in Nr. 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort ist auch eine FAQ-Liste hinterlegt, die im Verlauf erweitert und aktualisiert werden kann:

https://www.schulministerium.nrw/infrastrukturausbau-im-ganztag

Wann und wie kann ein Förderantrag gestellt werden?

Zuwendungsempfänger können ab sofort in der 1. Phase, in der die Budgetbindungsfrist gilt (bis zum 31.12.2024), im Rahmen ihres Schulträgerbudgets mehrfach Anträge auf Förderung stellen.

Es wird jedoch dringend empfohlen, gebündelte Anträge zu stellen, um den administrativen Aufwand zu verringern. Eine Bündelung von mehreren Einzelmaßnahmen an verschiedenen Schulstandorten in einem Förderantrag ist möglich.

Nicht beantragte Budgetmittel und Restmittel werden in der 2. Phase (ab dem 01.01.2025) auf Antrag gewährt. Dabei gilt dann, dass die Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel nach Eingang bewilligt werden.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2027 abgeschlossen werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind über die folgende Seite zu stellen: 

https://www.bildungsfoerderung-schule.nrw.de/auth/login

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderrichtlinie wurde mit Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.10.2023, „Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau)“, Aktenzeichen 515, BASS 11-02 Nr. 55, veröffentlicht.