Bezirksregierung
Arnsberg

Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen

Nach dem Erwerb der Ersten Staatsprüfung müssen die künftigen Lehrkräfte einen Vorbereitungsdienst ableisten. Dieser Vorbereitungsdienst, der an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung stattfindet, schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Geregelt ist die Ausbildung im Lehrerausbildungsgesetz (LABG), in der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) und der Ordnung für die berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigern (OBAS).