Beihilfe
Aktuelle Hinweise
Zum Jahreswechsel sind besonders viele Beihilfeanträge gestellt worden. Aufgrund dieser sehr hohen Antragszahlen kommt es derzeit leider zu größeren Verzögerungen in der Antragsbearbeitung. In Einzelfällen kann es daher bis zu 8 Wochen dauern, bis Ihr Beihilfeantrag abschließend beschieden wird. Das Team der Beihilfestelle bittet deshalb, unbedingt von telefonischen und/oder schriftlichen Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen, da sich dadurch die Antragsbearbeitung nur weiter verzögert. Sie können davon ausgehen, dass Ihr Beihilfeantrag, den Sie per Post oder per App an die Scanstelle in Detmold gesandt haben, auch bei der Beihilfestelle der Bezirksregierung Arnsberg ankommt. Es wird mit Hochdruck an der Erledigung der eingegangenen Anträge gearbeitet. Aus diesem Grund werden schriftliche Nachfragen zum Sachstand der Antragsbearbeitung bis auf Weiteres nicht mehr beantwortet. Das Team der Beihilfestelle bittet um Ihr Verständnis.
Abschaffung der Kostendämpfungspauschale
Die Kostendämpfungspauschale (KDP) wurde rückwirkend zum 01.01.2022 abgeschafft. Dies betrifft Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden.
Die Abschaffung der KDP bezieht sich nicht auf zurückliegende Kalenderjahre.
Ab dem 24.03.2022 wird die KDP für das Jahr 2022 nicht mehr einbehalten.
Bereits einbehaltene Beträge werden seit dem 24.03.2022 mit aktuellen Beihilfeanträgen erstattet.
Sollten Sie in nächster Zeit nicht beabsichtigten, weitere Beihilfen geltend zu machen, wird derzeit durch IT.NRW an einem Verfahren der automatischen Rückerstattung der KDP gearbeitet.
Der Beginn der Rückerstattung wird in Kürze auf der Internetseite des LBV NRW unter www.lbv.nrw.de bekannt gegeben.
Zur optimalen Arbeitserledigung ihrer Beihilfen bitten wir von telefonischen/ schriftlichen Nachfragen hierzu abzusehen.
Schnellere Antragsbearbeitung? Helfen Sie bitte mit!
Reichen Sie bitte erst einen Beihilfeantrag ab einem Antragsvolumen von über 200 Euro ein.
Gesammelte und vollständige Belege (alle Seiten und ggf. auch die Rückseiten) in einem Antrag beschleunigen die beihilferechtliche Prüfung.
Beachten Sie aber bitte, dass die Belege innerhalb von 24 Monaten nach Rechnungsstellung eingereicht werden müssen, auch dann, wenn der Betrag von mindestens 200 Euro noch nicht erreicht ist (vgl. § 13 Abs. 3 BVO NRW).
Die Einreichung von Anträgen mit nur einem einzelnen Beleg sollten Sie nach Möglichkeit bitte vermeiden.
Rechnungen nicht doppelt und bitte keine Mahnungen einreichen.
Bei Zahnbehandlungen (Zahnersatz / kieferorthopädische Behandlung) unbedingt auch die Rechnung über die Laborleistungen beifügen.
Bei Hilfsmitteln und medizinischen Heilbehandlungen bitte die vorhandene ärztliche Verordnung der jeweiligen Rechnung beifügen.
Nutzen Sie auch gerne die BeihilfeApp.
Infos unter https://beihilfeappinfo.nrw.de/
Sprechzeiten
Mo. - Do. von 10:00 - 11:00 Uhr
Mo. - Do. von 14:00 - 15:00 Uhr
Sprechzeiten können individuell abweichen.
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