Bezirksregierung
Arnsberg

Beihilfe

Aktuelle Hinweise

Wichtiger Hinweis zum digitalen Abruf der Beihilfebescheide über die Beihilfe NRW App

Ab Ende Februar 2026 können Sie Ihren Beihilfebescheid auch digital über die Beihilfe NRW App abrufen.
Bitte aktivieren Sie hierzu in der App die Zustellung von Dokumenten. Nach der Aktivierung kann der Bescheid in die App übermittelt werden. Sie werden gebeten, den digitalen Beihilfebescheid innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu öffnen, um einen sonst gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Versand auf dem Postweg zu vermeiden.
Eine Anleitung wie Sie die neue Funktion aktivieren, finden Sie unter FAQ

Aktuelle Bearbeitungsdauer 

Aufgrund erhöhten Antragsaufkommens kann die Bearbeitung der Beihilfeanträge aktuell bis zu zwölf Wochen dauern.

Grundsätzlich gilt, dass hohe Aufwendungen mit einem Antragsvolumen von über 5.000 Euro bevorzugt behandelt werden. Wir bitten von einer Einreichung von mehr als 20 Belegen abzusehen.

Das Team der Beihilfestelle bittet Sie, von telefonischen und/oder schriftlichen Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen, da sich dadurch die Antragsbearbeitung weiter verzögert. 

Sie können davon ausgehen, dass Ihr Beihilfeantrag, den Sie per Post oder per App an die Scanstelle in Detmold gesandt haben, auch bei der Beihilfestelle der Bezirksregierung Arnsberg ankommt. Bitte sehen Sie von Mehrfacheinreichungen ab. Es wird mit Hochdruck an der Erledigung der eingegangenen Anträge gearbeitet. Aus diesem Grund werden schriftliche Nachfragen zum Sachstand der Antragsbearbeitung bis auf Weiteres nicht mehr beantwortet. 

Das Team der Beihilfestelle bittet um Ihr Verständnis.

Wichtige Hinweise zur Nutzung der Beihilfe-App

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass über die App nur Kurzanträge auf Auszahlung einer Beihilfe eingereicht werden können.
In der App gibt es eine „PDF-Upload“-Funktion, mit der Sie PDF-Belege direkt hochladen können.

Erstanträge sowie Langanträge können grundsätzlich nur schriftlich über die Zentrale Scanstelle eingereicht werden.
Heil- und Kostenpläne, Anträge auf Genehmigung von Rehabilitationsmaßnahmen, Widersprüche, Bescheinigungen, oder Schriftverkehr jeglicher Art können ebenfalls nicht per App eingereicht werden.
Die schnelle und korrekte Zuordnung und Bearbeitung Ihres Anliegens kann nur sichergestellt werden, wenn Sie Ihre Beihilfenummer angeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schriftverkehr, der über die Beihilfe NRW App eingereicht wird, vom System nicht als solcher erkannt wird und eine bevorzugte Bearbeitung nicht erfolgen kann.

Schnellere Antragsbearbeitung

Sie können in der Beihilfe-App Belege sammeln. 
Seit Einführung der Beihilfe-App hat sich das Antragsaufkommen bei der Beihilfestelle stark erhöht. 
Sie alle profitieren von einer schnelleren Bearbeitung, wenn sie darauf verzichten einzelne kleinere Rechnungen unmittelbar einzureichen. Um eine zügige Bearbeitung gewährleisten zu können, reichen Sie bitte erst einen Beihilfeantrag ab einem Antragsvolumen von über 200 Euro ein.

Ungültige Abgabe über einfach-einreichen

Auf der Internetseite einfach-einreichen.de wird damit geworben, dass Beihilfen auch über diese Seite eingereicht werden können. Dies ist nicht richtig.
Bitte reichen Sie weiterhin Ihre Anträge persönlich über die Zentrale Scanstelle in Detmold per Post oder APP ein.
Nach § 13 Abs. 1 BVO NRW wird eine Beihilfe nur auf Antrag gewährt.
Der Beihilfeantrag muss vom Beihilfeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person persönlich unterzeichnet sein.

Schnellere Antragsbearbeitung? Helfen Sie bitte mit!

Abgebildet ist ein Stapel von Geldmünzen. Rechts daneben ist ein grüner Haken.

Reichen Sie bitte erst einen Beihilfeantrag ab einem Antragsvolumen von über 200 Euro ein. Beachten Sie jedoch die Verjährungsfrist von 24 Monaten.

Abgebildet sind mehrere Belege. Rechts daneben ist ein grüner Haken.

Teilen Sie uns wichtige Änderungen mit (zum Beispiel Dienststellenwechsel, Änderung Bankverbindung, Elternzeiten). Bei gemeinsamen Elternzeiten von Beamten benötigen wir eine Erklärung, wer berücksichtigungsfähiger Angehöriger sein soll.

Abgebildet ist ein Kalender. Rechts daneben ist ein grüner Haken.

Bitte vermeiden Sie nach Möglichkeit das Einreichen von Anträgen mit nur einem einzelnen Beleg. Reichen Sie jedoch auch nicht mehr als 20 Belege ein.

Abgebildet ist ein einzelner Beleg. Daneben ist ein rotes "X".

Bitte fotografieren Sie jeden Beleg einzeln und nicht zum Beispiel zwei Rezepte untereinander. Eine Erstattung kann nur bei vollständigen Belegen erfolgen. Wir benötigten stets alle Seiten und gegebenenfalls auch die Rückseiten (zum Beispiel bei Rezepten).

Abgebildet sind zwei Rechnungen. Daneben ist ein rotes "X".

Rechnungen nicht doppelt und bitte keine Mahnungen einreichen. Kassenbons werden nicht benötigt.

Abgebildet ist ein Zahn. Daneben ist ein Ausrufezeichen in Gelborange.

Bei Zahnbehandlungen (Zahnersatz / kieferorthopädische Behandlung) unbedingt auch die Rechnung/en über die Laborleistungen beifügen.

Abgebildet ist ein Medizinkoffer. Rechts daneben ist ein Ausrufezeichen in Gelborange.

Bei Hilfsmitteln und medizinischen Heilbehandlungen bitte die vorherige ärztliche Verordnung der jeweiligen Rechnung beifügen

Abgebildet ist ein Smartphone. Daneben ist ein Ausrufezeichen in Gelborange.

Wir stehen für telefonische Auskünfte Montag bis Donnerstag zwischen 10 bis 11 Uhr und 14 bis 15 Uhr zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich vor Anfragen auf unser Internetseite. 

Abgebildet ist ein Handy. Daneben befindet sich ein grünes Ausrufezeichen.

Nutzen sie in der BeihilfeNRW-App die Funktion „Beleg hinzufügen“, sowie die Möglichkeit Belege zu sammeln. Bitte senden Sie sonstige Anträge und Anfragen nicht über die App. Nur dann können diese vorrangig bearbeitet werden. 

Abgebildet ist ein Handy mit einem Fragezeichen im Bildschirm. Daneben befindet sich ein grünes Ausrufezeichen.

Bei Fragen zur App (zum Beispiel Freischaltungscode) wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Beihilfe App Hotline unter 0211 9449-2116 oder beihilfe-app [at] it [dot] nrw [dot] de (beihilfe-app@it [dot] nrw [dot] de).

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 11:00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 15:00 Uhr

Sprechzeiten können individuell abweichen.