Beihilfe Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Bedienstete im öffentlichen Dienst Beihilfe zu Kosten, die ihnen (gegebenenfalls auch für Angehörige) durch Krankheit, Geburten und Todesfälle entstehen.
Bildschirmarbeitsplatzbrille Der Arbeitgeber/Dienstherr erstattet unter gewissen Vorraussetzungen Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Gehaltsvorschüsse in besonderen Fällen Landesbedienstete, die Gehalt beziehen, können unter besonderen Umständen für bestimmte außergewöhnliche Belastungen einen unverzinslichen Gehaltsvorschuss in Höhe von maximal 2560 Euro pro Antrag erhalten.
Reisekostenerstattung an Lehrkräfte Lehrkräften werden die Kosten für durchgeführte Dienstreisen erstattet.
Reisekostenerstattung an Lehrkräfte für Schulfahrten Schulleitungen können für durchgeführte Klassenfahrten der Lehrkräfte Haushaltsmittel aus dem jährlichen Schulbudget beantragen. Lehrkräfte, die weitere Erstattungen beanspruchen, müssen diese beantragen.
Trennungsentschädigung: Gewährung für Lehrkräfte Bei Abordnungen an andere Dienstorte können Lehrkräfte Gelder für tägliche Fahrten zum neuen Einsatzort beantragen.
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