H_Ko - stock.adobe.com Beihilfe Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Bedienstete im öffentlichen Dienst Beihilfe zu Kosten, die ihnen (gegebenenfalls auch für Angehörige) durch Krankheit, Geburten und Todesfälle entstehen.
H_Ko - stock.adobe.com Bildschirmarbeitsplatzbrille Der Arbeitgeber/Dienstherr erstattet unter gewissen Vorraussetzungen Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille.
chinnarach - stock.adobe.com Erstattung von Reisekosten für Schulfahrten Zur wesentlichen Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen gehören abseits des Unterrichtes Schulfahrten. Die dabei entstandenen Reisekosten können sich Lehrkräfte auf Antrag erstatten lassen.
H_Ko - stock.adobe.com Gehaltsvorschüsse in besonderen Fällen Landesbedienstete, die Gehalt beziehen, können unter besonderen Umständen für bestimmte außergewöhnliche Belastungen einen unverzinslichen Gehaltsvorschuss in Höhe von maximal 2560 Euro pro Antrag erhalten.
chinnarach - stock.adobe.com Reisekostenerstattung an Lehrkräfte Lehrkräften werden die Kosten für durchgeführte Dienstreisen erstattet.
H_Ko - stock.adobe.com Trennungsentschädigung: Gewährung für Lehrkräfte Bei Abordnungen an andere Dienstorte können Lehrkräfte Gelder für tägliche Fahrten zum neuen Einsatzort beantragen.