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Reisekostenerstattung an Lehrkräfte
Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen für Fortbildungsreisen und Dienstreisen von Lehrkräften.
Für Schulfahrten von Lehrkräften nutzen Sie bitte folgenden Link.
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Erstattungsfähige Reisekosten können sein
- Nutzung des privaten Pkw´s
- Nutzung von Bahnfahrkarten
- Gewährung von Tagegeldern
- Mitnahme von weiteren Bediensteten
- Erstattung von Übernachtungskosten
Anträge auf Erstattung können mittels entsprechendem Vordruck binnen sechs Monaten nach Durchführung gestellt werden.