Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Person tippt Daten in einen Taschenrechner ein, über dem mehrere Symbole wie ein Auto etc. in der Luft schweben.

Reisekostenerstattung an Lehrkräfte

Auf dieser Seite finden Sie ausschließlich Informationen für Fortbildungsreisen und Dienstreisen von Lehrkräften. 
Für Schulfahrten von Lehrkräften nutzen Sie bitte folgenden Link

Erstattungsfähige Reisekosten können sein

  • Nutzung des privaten Pkw´s
  • Nutzung von Bahnfahrkarten
  • Gewährung von Tagegeldern
  • Mitnahme von weiteren Bediensteten
  • Erstattung von Übernachtungskosten

Anträge auf Erstattung können mittels entsprechendem Vordruck binnen sechs Monaten nach Durchführung gestellt werden.