Bezirksregierung
Arnsberg
Informationen zu Zertifikatskursen

Teilnahme aus einem fremden Bezirk

Lehrkräfte können nach Genehmigung durch das zuständige Dezernat 46 auch an Zertifikatskursen anderer Bezirksregierungen teilnehmen. Eine Genehmigung kann z. B. erteilt werden, wenn:

  • es sich um ein landesweites Angebot handelt, dass eine Bezirksregierung für alle Lehrkräfte des Landes durchführt
  • das eigene Dezernat ein vergleichbares Angebot nicht vorhält
  • individuelle Gründe der Lehrkraft die Teilnahme in einem

anderen Bezirk nahelegen.

Falls ein Angebot einer anderen Bezirksregierung für Sie in Frage kommt, so melden Sie sich in dieser Bezirksregierung an und informieren auch die eigene Bezirksregierung über die dort erfolgte Anmeldung formlos per Email auf dem Dienstweg.

Bitte nutzen Sie für diese Nachricht folgende Email-Adresse für die Bezirksregierung Arnsberg: lehrerfortbildung [at] bra [dot] nrw [dot] de (lehrerfortbildung@bra [dot] nrw [dot] de)

Bitte beachten Sie, dass Lehrkräfte aus dem eigenen Bezirk Vorrang haben, soweit es sich nicht um ein landesweit geöffnetes Fortbildungsangebot handelt.

Die Einladung zu einem Zertifikatskurs einer fremden Bezirksregierung erfolgt aber ausschließlich durch das eigene Dezernat 46, das auch die notwendige Dienstreisegenehmigung und die Reisekostenzusage ausspricht.

In landesweit durchgeführten Zertifikatskursen erfolgt im Fall der Überbuchung ein Quotierungsverfahren über die 5 Bezirke, innerhalb des eigenen Bezirks erfolgt das Verfahren, wie es unter dem Punkt:

beschrieben ist.