Bezirksregierung
Arnsberg

Vertretungstätigkeiten/Vertretungsunterricht im Bereich Schule

An den Schulen kann aufgrund Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit usw. Stammpersonal ausfallen. Deshalb besteht zur Sicherung der Unterrichtsversorgung an öffentlichen Schulen im Land NRW die Möglichkeit, befristete Ausfälle durch die Einstellung von Vertretungskräften zu kompensieren.

Die Bezirksregierung betreut hierbei interessierte Bewerber*innen, Schulleitungen und Vertretungskräfte.

Dies gilt jedoch nicht für Grundschulen: Hier nehmen die Schulämter (angesiedelt bei den Kreisen und kreisfreien Städten) diese Aufgabe wahr.