Bezirksregierung
Arnsberg

Externenprüfungen im berufsbildenden Bereich

Änderung der Anmeldefrist

„Die Externenprüfung für Bildungsgänge am Berufskolleg ist in der Allgemeinen Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs (PO-Externe-BK) sowie nach Maßgaben der Bestimmungen über die Externenprüfung in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) geregelt. Diese PO-Externe-BK ist zuletzt durch die Verordnung am 02. April 2025 geändert worden. Die Änderungen dieser Verordnung sind zum 01.08.2025 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Veränderung ist die Anmeldefrist vom 1. Februar jeden Jahres auf den 1. November jeden Jahres vorgezogen worden.

Übergangsregelung für das Prüfungsverfahren im Schuljahr 2025/26

Für das Prüfungsverfahren im Schuljahr 2025/26 gilt eine Übergangsregelung für alle in der PO-Externe-BK genannten Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen. Diese Übergangsregelung besagt, dass alle Unterlagen für die Anmeldung zur Externenprüfung bis zum 01.02.2026 nachgereicht werden können. Für die Externenprüfung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin/ zum Staatlich anerkannten Erzieher“ bzw. zur „Staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/ zum Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger gilt insbesondere, dass der Nachweis über eine der jeweiligen Fachrichtung entsprechende Tätigkeit von 16 Wochen bis spätestens zur praktischen Prüfung vorliegen kann.“

Externenprüfungen im berufsbildenden Bereich

Der Anmeldetermin der Externenprüfung zum Erwerb von Schulabschlüssen im berufsbildenden Bereich sowie zum Erwerb der Fachhochschulreife ist auf den 1. November eines jeden Jahres geändert worden.

Die Bezirksregierung Arnsberg ist für Sie zuständig, wenn Sie im Regierungsbezirk Arnsberg wohnen. Informationen dazu, welche Bezirksregierung für Sie zuständig ist, finden Sie im Bildungsportal NRW.

Die Externenprüfung – oder Nichtschülerprüfung – im Berufsbildenden Bereich ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen den Erwerb des jeweiligen Berufsabschlusses der in den Bildungsgängen des Berufskollegs angeboten wird.

Da die Externenprüfung ohne Schulbesuch erfolgt, ist sie notwendigerweise umfangreicher als die Abschlussprüfung, die im Bildungsgang abgelegt wird.

Nähere Informationen/Merkblätter sowie die Anmeldeformulare zu den einzelnen Prüfungen finden Sie im Downloadbereich.

Anmeldeschluss für die Externenprüfungen ist der 1. November (Posteingang) eines jeden Jahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, dass bis dahin der Antrag vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen (beglaubigte Fotokopien) bei der Bezirksregierung Arnsberg vorliegen muss. Daher ist es zu empfehlen, die Bewerbung möglichst frühzeitig – spätestens Anfang Dezember – einzureichen, damit noch ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um beispielsweise fehlende Unterlagen nachzufordern.

Prüfungsgebühren

Mit der 24. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung ist die Erhebung einer Prüfungsgebühr vorgesehen.

Die Tarifstelle 21.1.9 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung sieht für die Zulassung und Durchführung einer Externenprüfung gemäß der Allgemeinen Externenprüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs eine Gebühr in Höhe von 300 Euro bis 660 Euro vor. Die jeweilige Höhe der Gebühr entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Merkblatt.

Der Gebührenbescheid wird mit dem Bescheid über die Zulassung zur Externenprüfung bekanntgegeben. Die Gebühr wird mit der Zulassung zur Prüfung (ca. Mitte/Ende Februar) fällig.

Prüfungsteilnehmer*innen, die vor Beginn der Prüfung zurücktreten erhalten die Prüfungsgebühr erstattet. In allen anderen Fällen werden gezahlte Prüfungsgebühren nicht erstattet.