Bezirksregierung
Arnsberg

Offene Ganztagsschule im Primarbereich

Organisation, Gestaltung und Kooperation

Die Offene Ganztagsschule ermöglicht die Verzahnung von Angeboten des planmäßigen Unterrichts am Vormittag mit außerunterrichtlichen Angeboten am Nachmittag und in den Ferien. Dabei bildet die enge Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und weiteren außerschulischen Partnern die Grundlage für eine umfassende und systematische Förderung der schulischen, sozialen und persönlichen Entwicklung von Kindern. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten wird in Kooperationsvereinbarungen festgelegt und ausgestaltet.

Der Zeitrahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich richtet sich nach dem Bedarf der Erziehungsberechtigten, erstreckt sich aber unter Einbeziehung der Unterrichtszeit am Vormittag an allen Wochentagen in der Regel von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mindestens aber bis 15:00 Uhr.

Offene Ganztagsschulen bieten ein vielfältiges Programm, das Mittagessen, Lernzeiten, individuelle Förderung und gemeinsame Freizeit einschließt. Für die konkrete Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung vor Ort ist das Team aus Lehrkräften der jeweiligen Schule und dem pädagogischen Personal des Ganztags verantwortlich.

In vielen Offenen Ganztagsschulen haben sich Kooperationen mit Einrichtungen der örtlichen Jugendhilfe, kulturellen Einrichtungen und örtlichen Sportvereinen bewährt. Diese können bedarfsgerecht und vielfältig geeignete Angebote bereitstellen.

Außerunterrichtliche Angebote in Offenen Ganztagsschulen umfassen häufig:

  • über den in der Stundentafel verankerten Förderunterricht hinausgehende Förderangebote,
  • qualifizierte Lernzeiten, in denen Kinder auch Hausaufgaben bearbeiten können,
  • themenbezogenen Angebote/Arbeitsgemeinschaften/Projekte,
  • Angebote zur musisch-künstlerischen Bildung und Erziehung,
  • Spiel und Sport/Bewegungsförderung,
  • Projekte der Kinder- und Jugendhilfe.

Über den Offene Ganztag hinaus gibt es an einzelnen Schulen ergänzende Betreuungsangebote wie "Pädagogische Übermittagsbetreuung" oder "Schule von acht bis eins", die einen Betreuungsrahmen an Orten bieten, an denen auf Dauer kein Bedarf für eine Offene Ganztagsschule besteht.

Finanzierung und Fördermittel

Der offene Ganztag wird finanziert durch die Bereitstellung von Lehrer*innenstellen und Personalzuschüssen des Landes, durch anteilige Finanzierung des Personals durch Kommunen und Trägerinnen bzw. Träger der Jugendhilfe sowie Elternbeiträge.

Weitere Informationen zur Finanzierung des offenen Ganztags finden Sie unter Finanzielle Förderung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich.

Personal

Das Personal im Offenen Ganztag ermöglicht die Verbindung unterschiedlichster Professionen und Fachrichtungen. Neben Lehrkräften, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Sozialarbeiter*innen unterstützen andere Fachleute – Handwerker*innen, Musikschullehrer*innen, Künstler*innen, Übungsleiter*innen aus dem Sport – und bei pädagogischer Eignung auch andere Personen wie Eltern, ehrenamtlich tätige Personen, Senior*innen u.a. die Umsetzung des außerunterrichtlichen Angebotes vor Ort.