Bezirksregierung
Arnsberg

Gymnasium und Weiterbildungskolleg

Zu den Aufgaben des Dezernats 43 gehören:

  • die Beratung zu Fragen der Schulentwicklung
  • die Begleitung der Schulprogrammarbeit
  • die Beratung zu Prozessen der Unterrichtsentwicklung und der Sicherung der Qualitätsstandards
  • die dienstlichen Beurteilungen der Lehrkräfte ab dem zweiten Beförderungsamt
  • die Beratung und Kontrolle der Umsetzung der Kernlehrpläne und fachlichen Richtlinien
  • die schulfachlichen Entscheidungen über Widersprüche
  • die fachaufsichtliche und organisatorische Begleitung der zentralen Prüfungen
  • die Ermittlung des Stellenbedarfs an den öffentlichen Gymnasien und Weiterbildungskollegs sowie die sich daraus ergebenden Entscheidungen über Einstellungen, Versetzungen und Abordnungen
  • die Information des Ministeriums für Schule und Bildung

 

Gymnasium:

Das Ziel des Gymnasiums ist die Entwicklung einer vertieften allgemeinen Bildung. Das Gymnasium umfasst in der Regel die Jahrgangsstufen 5 bis 13 und vergibt nach erfolgreichem Abschluss die Allgemeine Hochschulreife. Diese berechtigt zu einem Studium an allen deutschen Universitäten und Hochschulen und qualifiziert die Schüler*innen für eine berufliche Ausbildung.

Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Aufgabenstellungen anleiten und zu Problemlösekompetenzen und vernetztem Denken führen.

Durch die fachliche Ausbildung, kulturelle Bildung und Werteerziehung am Gymnasium wird die Erziehung der Schüler*innen zu einer hohen Selbstständigkeit und Eigenverantwortung angestrebt. Erziehung und Unterricht am Gymnasium gelten als Bausteine ganzheitlichen Lernens, die die persönliche Entfaltung jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers in sozialer Verantwortung unterstützen.

Vielseitigen Potenzialen und Interessen kommt das Gymnasium mit einem differenzierten Unterrichtsangebot und vielfältigen Angeboten individueller Förderung entgegen.

 

Weiterbildungskolleg:

Weiterbildungskollegs sind Einrichtungen des schulischen Zweiten Bildungsweges für erwachsene Studierende in Nordrhein-Westfalen. Das Weiterbildungskolleg (WbK) umfasst die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs.

Weiterbildungskollegs bieten erwachsenen Studierenden auf der Grundlage vielfältiger Berufs-, Lebens- und Sozialerfahrungen neue Bildungsmöglichkeiten, die zum Erwerb von Schulabschlüssen und damit zu höherer Qualifizierung führen.

Die obere Schulaufsicht berät die Studierenden bei Problemfragen zur Aufnahme in den "Zweiten Bildungsweg", in Fragen zur Sicherung von Schullaufbahnen und Abschlüssen, sofern sie nicht von den Kollegs geregelt werden können. Sie hat die Aufsicht über die zentralen Abschlussprüfungen und die zentralen Fremdsprachenprüfungen.