Bezirksregierung
Arnsberg

Aushilfsmittel Integration

Auch für das Schuljahr 2024/25 hat das MSB Aushilfsmittel Integration bereitgestellt.

Bei weiterhin bestehenden Voraussetzungen können bereits bestehende Verträge mit gleicher LWS –Zahl und identischen Beschäftigten für das Schuljahr 2024/25 verlängert werden. Dazu werden die betreffenden Schulen nach Mitte April durch das Dezernat 47 bzw. durch das Schulamt angeschrieben und um Rückmeldung gebeten.

Bei jeglicher Veränderung zum Beispiel in der Anzahl neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2024/25 oder anderen Personen müssten neue Anträge bei den Schulämtern der kreisfreien Städte und der Landkreise im Bezirk Arnsberg gestellt werden. Die Liste der Kontaktpersonen finden Sie in der Servicespalte. Anträge können derzeit mit einer Laufzeit bis 31.07.2025 gestellt werden.

Für das laufende Schuljahr 2023/24 können wegen der geringen Restlaufzeit keine Neuanträge mehr bearbeitet werden.

Die Aushilfsmittel Integration und die „Finanzierung von befristeten Arbeitsverhältnissen im Kontext der Bildungsangebote für schulische Projekte in der Zuwanderungsgesellschaft“ unterstützen Schulen, die neu zugewanderte Schüler*innen in Deutsch als Zweitsprache fördern möchten. Mittel für Honorarkräfte oder Mehrarbeitsvergütung für Bestandspersonal werden dabei für mindestens sechs Monate Laufzeit gewährt. Es können sich auch geflüchtete ukrainische Lehrkräfte oder sonstige Aushilfslehrkräfte bewerben. 
Die Schulen können entweder Bewerberinnen oder Bewerber benennen oder Stellen in VERENA ausschreiben. 

Auskunft erteilt die Servicestelle Schulische Integration.

Die Bewilligung der Aushilfsmittel Integration wird im Zusammenhang mit Integrationsstellen in Handlungsfeld A betrachtet.