Auskunft zur bergbaulichen Situation und Bergschadensgefährdung
Die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in Nordrhein-Westfalen, erteilt auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft zur bergbaulichen Situation und zur Bergschadensgefährdung im Bereich eines Grundstücks (Gebührenrahmen: 20 bis 120 EURO).
Dem Antrag sind beizufügen:
- ein aussagekräftiger Lageplan, der die räumliche Lage und die genaue Umgrenzung des im Antrag aufgeführten Grundstücks weiter verdeutlicht,
- ein Grundbuchauszug (Abt. 1) oder amtlicher Lageplan, aus dem hervorgeht, dass die antragstellende Person Eigentümer*in des im Antrag aufgeführten Grundstückes ist,
- eine Vollmacht des*der Eigentümer*in, aus der hervorgeht, dass die antragstellende Person berechtigt ist, die gewünschten Informationen anzufordern.
Sie können den Antrag auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail übersenden:
Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung Bergbau und Energie NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Fax: 02931 82-3624
E-Mail: registratur-do [at] bra.nrw.de
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