Grundstücksbezogene Auskünfte
Grundstücksbezogene Auskünfte über Gefährdungspotenziale des Untergrundes erhalten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie deren Bevollmächtigte nach entsprechender Legitimation (Nachweis des Grundeigentums und ggf. Vollmacht der/des Grundeigentümerin/Grundeigentümers) bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW und beim Geologischen Dienst NRW.
Entsprechende Anträge können unmittelbar aus dem Auskunftssystem heraus mit Hilfe des bereitgestellten Online-Antragsformulars verfasst und versendet werden. Für die Erteilung der gewünschten Auskunft wird seitens der Bergbehörde eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro bis maximal 105 Euro erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der auftretenden Gefährdungspotenziale. Eine geologische Auskunft kostet pauschal 40 Euro.
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