Weitere Meldungen
Das digitale Meldeportal wird voraussichtlich nunmehr ab Mitte April zur Verfügung stehen.
Am 23. Juni wird in Arnsberg in den Räumen der Bezirksregierung die Informationsveranstaltung zum Bürgerenergiegesetz für die Region Südwestfalen beziehungsweise für den Regierungsbezirk Arnsberg stattfinden. Die Agenda der Veranstaltung sowie die Anmeldemöglichkeiten werden hier rechtzeitig veröffentlicht.
Ab April wird ein digitales Meldeportal zum Bürgerenergiegesetz zur Verfügung stehen. Das Melden und Bearbeiten von Meldungen wird dadurch für alle Beteiligten einfacher.
Neue Meldungen von Windenergievorhaben sowie Beteiligungsangebote und Informationen zu Beteiligungsvereinbarungen übermitteln Sie bitte dann ausschließlich über dieses Portal. Bitte warten Sie bei Meldungen neuer Vorhaben, bis dass das Meldeportal zur Verfügung steht.
Einwahldaten in das Portal finden Sie demnächst auf dieser Seite.
Bereits gemeldete Vorhaben werden ab dem 15. März 2025 in das neue Portal importiert. Trägerinnen und Träger von bereits gemeldeten Vorhaben erhalten in Kürze eine Nachricht mit ihren Daten zur Einwahl.
Die zentrale E-Mail-Adresse buergeng [at] bra [dot] nrw [dot] de (buergeng@bra [dot] nrw [dot] de) steht Ihnen auch weiterhin für Anfragen zur Verfügung.
Das Bürgerenergiegesetz Nordrhein-Westfalen markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigen und partizipativen Energiezukunft. Mit seinem Inkrafttreten im Dezember 2023 wird es künftig zum Regelfall, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden vom Ausbau der Windenergie wirtschaftlich profitieren können.
Die Bezirksregierung Arnsberg wird im Frühjahr zu diesem Thema informieren. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.