Bezirksregierung
Arnsberg
Bild eines Formulars Energieausweis unter einer Tastatur.

Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen

Die Bezirksregierung Arnsberg ist seit dem Jahr 2015 in Nordrhein-Westfalen landesweit als Kontrollstelle für die Durchführung von Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen verantwortlich. Jährlich wird ein statistisch signifikanter Prozentanteil der ausgestellten Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen kontrolliert.

Die Aufgabe der landesweiten GEG-Stichprobenkontrolle für Nordrhein-Westfalen obliegt innerhalb der Bezirksregierung Arnsberg dem Dezernat 66 – Energieinfrastruktur. Davon unberührt bleibt die bauaufsichtliche Zuständigkeit der unteren Bauaufsichtsbehörden im Rahmen des GEG.

Stichprobenziehung

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist die zuständige GEG-Registrierstelle. Es ermittelt die zu kontrollierenden Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen anhand der Stichprobenziehung eines signifikanten Prozentanteils aller dort registrierten Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen.

Durchführung der Kontrollen und Prüfstufen

Für die Stichprobenkontrolle von Energieausweisen sind drei Stufen mit unterschiedlicher Prüftiefe vorgesehen.

Das DIBt führt die Stichprobenkontrollen der Prüfstufe 1 für Energieausweise durch. Für die weitergehenden Kontrollen in den Prüfstufen 2 und 3 für Energieausweise übermittelt das DIBt der Bezirksregierung Arnsberg das Ergebnis der Prüfstufe 1 sowie die von dem*der Energieausweisausteller*in hochgeladenen XML-Datei. Für die Inspektionsberichte über Klimaanlagen ist nur eine Prüfstufe vorgesehen, welche von der Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt wird. Hier werden seitens des DIBt nur die Daten des*der Aussteller*in übermittelt.

Anschließend fordert die Bezirksregierung Arnsberg den*die Aussteller*in auf den Energieausweis einschließlich der für dessen Ausstellung verwendeten Unterlagen bzw. den Inspektionsbericht über Klimaanlagen sowie zugehörige Unterlagen auf elektronischem Wege zu übermitteln. Der*die Aussteller*in ist verpflichtet dem Verlangen der Kontrollstelle zu entsprechen. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel per E-Mail. Das in der E-Mail beigefügte Formular zur Dateidokumentation zeigt auf welche Unterlagen bestenfalls von dem*der Aussteller*in einzureichen sind.

Auswertung und Berichterstattung

Die Kontrollstelle, die Bezirksregierung Arnsberg, führt außerdem die Auswertung der nichtpersonenbezogenen Daten durch. Erstmals zum 01. März 2017 berichtete das Land Nordrhein-Westfalen der Bundesregierung über die wesentlichen Erfahrungen mit dem EnEV-Kontrollsystem „Stichprobenkontrolle von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen“. Die Berichterstattung über die wesentlichen Erfahrungen mit dem GEG-Kontrollsystem der Jahre 2021 bis 2023 erfolgte zum 1. März 2024. Weitergehend ist eine Berichterstattung alle drei Jahre vorgesehen.

Gesetzliche Grundlagen

Der Ausgangspunkt für das unabhängige Kontrollsystem für Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen liegt im EU-Recht (Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz). Die EU-Richtlinie wurde zunächst mit der Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) sowie der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt. Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) führte das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum 1. November 2020 einem neuen Gesetz (GEG) zusammen. Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024) trat zum 1. Januar 2024 in Kraft.