Bezirksregierung
Arnsberg

Förderung von Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung

Wie viel Förderung gibt es?

10 Euro multipliziert mit dem Produkt des Q- und H-Werts

Die maximale Förderung beträgt 4.000 Euro je Anlage.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

  • Förderfähig sind energieeffiziente Kompakt-Druckerhöhungsanlagen zur Trinkwasserversorgung von Bestandsgebäuden, den Anforderungen der DIN 1988-500 in der aktuellen Fassung entsprechend.
  • Die geförderten Anlagen müssen eine ungeregelte Altanlage ersetzen, die noch nicht der DIN 1988-500:2011-02 oder deren Nachfolger entspricht.
  • Jeder Pumpenmotor muss mit einem Frequenzumformer zur energieeffizienten bedarfsgerechten Drehzahlanpassung betrieben werden.
  • Die Förderhöhe wird bestimmt über die hydraulischen Daten des Auslegungsbetriebspunktes (Förderstrom Q in Kubikmeter pro Stunde und Förderhöhe H in Meter) der neuen Anlage.

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen gemäß Antrag hochladen (maximal zehn Anlagen).
    Bestätigung der wahrheitsgemäßen Anlagen: Formular ausdrucken, unterschreiben, einscannen und zum Antrag hochladen bzw. per Post zusenden.
    Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen. Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an? Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  3. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann in diesem Jahr jederzeit gestellt werden.

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular