Bezirksregierung
Arnsberg

Förderung von KlimaGebäude.NRW innerhalb von Landesprojekten

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (soweit rechtsfähig) und Sozietäten
  • Freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände und rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Hochschulen, Kammern, Verbände und Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Vereine, Parteien und Genossenschaften

Was wird gefördert?

KlimaGebäude.NRW innerhalb von Landesprojekten

Wie viel Förderung gibt es?

maximal 3.500 Euro je Wohneinheit (Einfamilienhaus, Doppelhaus, Reihenhaus) beziehungsweise
maximal 2.500 Euro je Wohneinheit (Mehrfamilienhaus)

Bonus: 300 Euro je Wohneinheit je Kilogramm zusätzlicher CO2-Einsparung pro Quadratmeter und Jahr bis maximal 1.500 Euro je Wohneinheit

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Übersicht der Fördersätze.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

  • Energetische Anforderungen an den Standard „KlimaGebäude.NRW“:
    • wärmebezogene CO2-Emissionen: maximal 5 Kilogramm pro Quadratmeter im Jahr im Neubau beziehungsweise maximal 10 Kilogramm pro Quadratmeter pro Jahr im Bestand
    • spez. Transmissionswärmeverlust HT': maximal 0,30 Watt pro Quadratmeter und Kelvin im Neubau beziehungsweise maximal 0,38 Watt pro Quadratmeter und Kelvin im Bestand
    • Luftwechselrate bei 50 Pa Druckdifferenz (n50-Wert): maximal 1,0 pro Stunde
  • Nachweis durch Bauvorlageberechtigten nach DIN V 18599:2018-09 sowie einer gesonderten Kohlendioxid-Berechnung
  • Vorlage von Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 und Lageplan des Gebäudes.
  • Förderbonus bei zusätzlicher Reduktion der CO2-Emissionen.
  • Eine Kumulierung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote ist zulässig.
  • Förderung innerhalb von Landesprojekten nur in Verbindung mit weiteren Anforderungen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

  1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
  2. Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen gemäß Antrag hochladen (maximal zehn Anlagen).
    Bestätigung der wahrheitsgemäßen Anlagen: Formular ausdrucken, unterschreiben, einscannen und zum Antrag hochladen bzw. per Post zusenden.
    Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten Sie eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit dem Aktenzeichen. Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an? Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [at] bra.nrw.de im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [at] bra.nrw.de als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen.
  3. Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Ein Antrag kann in diesem Jahr jederzeit gestellt werden.

Die Richtlinie tritt mit Wirkung vom 30. Juni 2024 außer Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung ist grundsätzlich nur über das elektronische Antragsformular möglich:

Zum Antragsformular