Förderung von Wärme und Kältespeichern
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Markteinführung
Telefon 0211 837-1927
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des hohen Bearbeitungsaufkommens sowie der Corona-Pandemie die Service-Hotline nur eingeschränkt erreichbar ist.
Sie helfen uns daher sehr, wenn Sie von Sachstandsanfragen zu Ihren Förderanträgen absehen.
Wir sind bemüht, Ihre Anträge/Verwendungsnachweise schnellstmöglich zu bearbeiten, jedoch kann die Wartezeit bis zur Auszahlung mehr als 12 Wochen betragen.
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 64
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Privatpersonen, freiberuflich Tätige
- Unternehmen
- Gemeinden, Gemeindeverbände, soweit sie als Träger von Schulen, Kindergärten, wissenschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, karitativen oder sportlichen Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeiten auftreten
Was wird gefördert?
Besondere Wärme- und Kältespeicher, zum Beispiel Latentwärmespeicher, Eisspeicher
Wie viel Förderung gibt es?
Maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Es können Anlagen für den privaten oder gewerblichen Bereich gefördert werden.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen. Über den Button den Vordruck „Wahrheitsgemäße Angaben drucken“ ausdrucken, unterschreiben, gegebenenfalls einscannen und mit dem Kostenvoranschlag beziehungsweise Angebot zum Antrag hochladen. Den Antrag absenden.
- Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. (Schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.) Weitere Unterlagen können über einen Link oder per E-Mail nachgereicht werden.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt kann die Maßnahme beauftragt werden.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann wie im Zuwendungsbescheid beschrieben die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag kann in diesem Jahr vom 4. Februar bis zum 20. November gestellt werden.
Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
Wo kann der Antrag eingereicht werden?
Die Antragstellung ist nur über das elektronische Antragsformular möglich:
Bei Fragen können Sie sich an unser Servicecenter NRW direkt wenden:
Telefon: 0211 837-1927 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
Was sind die rechtlichen Grundlagen?
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem “Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie- und Energiesparen“ (progres.nrw) – Programmbereich Markteinführung (progres.nrw – Markteinführung); Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. März 2020 geändert durch Erlass vom 26.01.2021 – VII.4-62.05.10 –
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