
Förderung von nicht öffentlicher Ladeinfrastruktur in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
- Natürliche Personen mit Eigentum in Garagen- und Stellplatzkomplexen, als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft und als Vermietende oder Mietende von Immobilien, Wohnungseigentümergemeinschaften
- Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Hinweis für natürliche Personen (Privatpersonen)
Natürliche Personen sind nur antragsberechtigt, wenn sie
- Vermietende oder Mietende einer Wohnimmobilie,
- Eigentümerin oder Eigentümer einer Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem WEG-Gesetz oder
- Eigentümerin oder Eigentümer an einem Stellplatz- oder Garagenkomplex, der sich an einer der oben genannten Gebäude beziehungsweise Anlagen befindet,
sind. Die entsprechenden Nachweise sind bei Antragstellung zwingend einzureichen.
Natürliche Personen, die Eigentümerinnen oder Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses, Reihenhauses etc. sind, sind dagegen nicht antragsberechtigt.
Ebenso besteht keine Antragsberechtigung für gewerblich vermietete Immobilien.
Hinweis für Einzelunternehmen (Gewerbetreibende)
Ein Gewerbeschein zum Betrieb einer Erneuerbare-Energie-Anlage (zum Beispiel Photovoltaik-Anlage) ist als Nachweis für die Antragsberechtigung nicht ausreichend.
Was wird gefördert?
Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten in Kombination mit einer Erneuerbaren-Energien-Anlage
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
- Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierung- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten
- Energiemanagementsysteme
- Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche
- Montage und Inbetriebnahme
- Netzanschluss (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich)
- Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses (gegebenenfalls separate Antragstellung erforderlich)
Wie viel Förderung gibt es?
Die Förderung erfolgt als Festbetrag.
- 1.500 Euro je Ladepunkt jedoch maximal bis zu der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungen unterhalb einer Bagatellgrenze von 500 Euro werden nicht bewilligt beziehungsweise ausgezahlt.
Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?
Für Privatpersonen als Vermietende/Mietende oder Wohnungseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Ladeinfrastruktur nur an der vermieteten Wohnimmobilie oder der Wohnungseigentumsanlage förderfähig. Die Förderung für andere Projektorte ist ausgeschlossen.
Die Ladeinfrastruktur muss zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugten Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben werden. Die Stromerzeugungsanlage muss eine Nennleistung von mindestens 2 Kilowatt pro Ladepunkt aufweisen.
Die Installation und der Aufbau der Ladeinfrastruktur hat durch einen Fachunternehmer unter Beachtung der Ladesäulenverordnung zu erfolgen.
Weitere Voraussetzungen finden Sie gegebenenfalls in der Richtlinie.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
- Kostenvoranschlag bzw. Angebot einholen.
- Online-Antragsformular ausfüllen und Anlagen hochladen (maximal zehn Anlagen).
- Über den Button „PIN-Code anfordern“ wird an die angegebene E-Mail-Adresse ein PIN-Code versandt. Diesen PIN-Code tragen Sie bitte in das vorgesehene Feld ein. Beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung (Anzeige im html-Format!).
Die E-Mail kommt bei Ihnen nicht an?
Es lässt sich leider nicht vermeiden, dass E-Mails von progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) im Spam-Ordner oder Junk-Mail-Ordner Ihres E-Mail-Dienstes landen können. Kontrollieren Sie diesen daher, falls die E-Mail ausstehend ist. Wenn Sie einmal die E-Mail progres [dot] emob [at] bra [dot] nrw [dot] de (progres [dot] emob@bra [dot] nrw [dot] de) als „Kein Spam“ deklariert haben, sollten unsere E-Mails künftig im normalen Posteingang ankommen. - Jeder PIN-Code wird einem Formular zugeordnet und muss innerhalb von 30 Minuten eingegeben werden. Anschließend sind die „wahrheitsgemäßen Angaben“ zu bestätigen. Danach wird eine E-Mail zur Bestätigung versandt.
- Nach positiver Prüfung des Antrages erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Jetzt können Sie die Maßnahme beauftragen.
- Nach Durchführung der Maßnahme kann über den Link im Zuwendungsbescheid „Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag“ die Zuwendung abgerufen werden.
- Nach positiver Prüfung des Auszahlungsantrages wird die Zuwendung überwiesen.
Bitte senden Sie unaufgefordert keine Unterlagen per Post ein!
Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?
Ein Antrag kann bis zum 04.12.2023 gestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahme erst beauftragt werden darf, wenn über den Förderantrag entschieden ist. Der Antrag sollte daher rechtzeitig gestellt werden.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: