Verwendungsnachweis 2023/2024
Verwendungsnachweis Regionale Beratung für die Jahre 2023 und 2024
Der Verwendungsnachweis für die Jahre 2023 und 2024 ist in der Regel im Laufe der ersten sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums spätestens bis zum 30. Juni 2025 bei der Bezirksregierung Arnsberg vorzulegen. Für den Verwendungsnachweis bezüglich der Jahre 2023 und 2024 verwenden Sie bitte die Vordrucke, die unter folgendem Link zum Download zur Verfügung stehen: https://www.bra.nrw.de/-3306.
Eine elektronische Vorlage des unterschriebenen Verwendungsnachweiseses und der Anlagen ist ausreichend. Alternativ kann der Verwendungsnachweis auch über das Förderportal förderung.nrw vorgelegt werden. Die Anlagen sind dort mit dem Verwendungsnachweis hochzuladen.
Als Sachbericht können Sie auch einen freien Text verwenden, sofern die zehn Überschriften meines Vordrucks in Ihrem Sachbericht enthalten sind.
Soweit alle Ausgaben und Einnahmen mit den erforderlichen Angaben auf einem Konto oder einer Kostenstelle gebucht wurden, kann die Belegliste auch durch einen Auszug aus diesem Konto beziehungsweise dieser Kostenstelle ersetzt werden.
Beachten Sie bitte, dass mögliche Rückzahlungen der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel Krankenkassen) als Einnahmen zu verbuchen sind und somit zu Lasten der Höhe der Bruttopersonalausgaben gehen.