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Zuwendungen als Soforthilfe für niedrigschwellige Sprachgelegenheiten

Anlässlich des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind viele Menschen nach Nordrhein-Westfalen geflüchtet. Um diese Menschen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren, ist es in besonderem Maße wichtig, ihnen deutsche Sprachkenntnisse zu vermitteln. Wegen des hohen Bedarfs kann das bestehende, bundesgeförderte Sprachkursangebot der tatsächlichen lokalen Nachfrage jedoch nicht immer zeitnah gerecht werden. Die Förderrichtlinie „Soforthilfe Niedrigschwellige Sprachgelegenheiten NRW“ dient dazu, in der Zeit bis zur Aufnahme eines Integrationskurses erste elementare Sprachkenntnisse zu vermitteln und geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Wer kann eine Förderung erhalten?

Antragsteller*innen können sein:

  • die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Migrant*innenselbstorganisationen (MSO),
  • Spitzenverbände und Mitgliedsorganisationen der Freien Wohlfahrtspflege (z.B. Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Der Paritätische),
  • gemeinnützige Körperschaften des privaten Rechts (z.B. rechtsfähiger Verein, GmbH) und Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus (z.B. evangelische Kirchen, römisch-Katholische Kirche, einzelne jüdische Gemeinden),
  • Weiterbildungseinrichtungen (z.B. Volkshochschule)
     

Zuwendungsempfänger*innen können per Weiterleitungsvertrag weitere Träger nach den Buchstaben b) und c) mit der Durchführung von niedrigschwelligen Sprachgelegenheiten beauftragen. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt.
 

Was wird gefördert?

Geförderte Maßnahmen sind niedrigschwellige Sprachgelegenheiten in Verbindung mit

  • sozialräumlicher Orientierung (z. B. Stadterkundungen, Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, Besuch von öffentlichen Einrichtungen),
  • Sport- und Kulturangeboten,
  • der Vermittlung von Grundkenntnissen des Gesundheitssystems und gesundheitsfördernden Angeboten,
  • gesellschaftlichen Themen (z. B. Bildungsteilhabe, Wertevermittlung, gesellschaftliches Miteinander) oder
  • der Vermittlung von Grundkenntnissen des Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktsystems.

Es soll sich bei den niedrigschwelligen Sprachgelegenheiten nicht explizit um Sprachkurse mit einem bestimmten Zielniveau oder der Erwartung eines Zeugnisses zur Befähigung anschließender Bildungsangebote handeln. Vielmehr sollen erste elementare Sprachkenntnisse in alltagsnahen Lebenssituationen vermittelt werden.

Da es sich um einen Zuschuss aus Mitteln des Sondervermögens im Rahmen des NRW-Krisenbewältigungsgesetzes (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine; GV. NRW.S. 1131) handelt, können die Mittel nur für die Zielgruppe geflüchteter Menschen aus der Ukraine verausgabt werden. Der Förderhöchstbetrag liegt bei maximal 100.000 Euro je Maßnahme. Maßnahmen mit einer Fördersumme von unter 3.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

Die Zuwendung wird auf Antrag für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2023 (Bewilligungs- und Durchführungszeitraum) gewährt.
 

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Die Antragstellung erfolgt über die Online-Anwendung integration.web.

Aufgrund der Auszahlungsfristen ist eine Antragstellung noch bis zum 24.11.2023 möglich. Anträge, die nach dem 24.11.2023 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Handreichung zum Online-Antrag finden Sie unter „Downloads“. 
Das Online-Formular zur Antragsstellung wird von den Zuwendungsempfänger*innen nach der elektronischen Erstellung in integration.web freigegeben, ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die Bewilligungsbehörde gesendet. 
 

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Grundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen als Soforthilfe für niedrigschwellige Sprachgelegenheiten“ (siehe „Downloads“).

 

Einreichung des Verwendungsnachweises

Der Verwendungsnachweis muss bis zum 31.03.2024 digital eingereicht werden.

Eine Klickanleitung zur Erstellung des digitalen Verwendungsnachweises finden Sie unter Downloads.