Bezirksregierung
Arnsberg

Vermessungsoberinspektor*in

Was macht man eigentlich als Regierungsvermessungsoberinspektor*in?

Bei der Bezirksregierung Arnsberg ist der Einsatz in zwei unterschiedlichen Dezernaten möglich. Abhängig davon unterscheiden sich auch die zu bearbeitenden Aufgaben.

Im Dezernat 31 „Kommunalaufsicht/Katasterwesen“ wirken sie mit bei der Aufsicht:

  • über die Katasterbehörden,
  • über die öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*innen,
  • über die Gutachterausschüsse für die Ermittlung von Grundstückswerten und
  • im Bereich der Ausbildung von Vermessungsfachpersonal.

Im Dezernat 33 „Ländliche Entwicklung/Bodenordnung“ bearbeiten Regierungsvermessungsoberinspektor*innen selbstständig vermessungstechnische und planerische Arbeitsprozesse bei der Durchführung von Bodenordnungsverfahren. Auch die spätere Übernahme der Projektleitung in verschiedenen ländlichen Bodenordnungsverfahren ist möglich. Des Weiteren wirken sie mit bei der Bearbeitung von Fördermaßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung und Bodenordnung.

Voraussetzungen zur Ausbildung

Voraussetzung für eine Einstellung ist ein abgeschlossenes Diplomstudium der Fachrichtung Vermessungswesen an einer Fachhochschule oder ein mit einem Bachelorgrad abgeschlossenes Studium in den Studiengängen „Vermessung“ oder „Geoinformatik“.

Für eine Tätigkeit im Beamt*innenverhältnis gelten zudem besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung. Diese wird durch eine*n Amtsärzt*in festgestellt. Wichtig ist auch: Zum Ende der Ausbildung darf niemand älter als 42 Jahre sein (Schwerbehinderte 45 Jahre). Des Weiteren wird die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates benötigt.

Ausbildungsverlauf

Ausbildungsbeginn ist in der Regel der 1. September, sofern Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen.

Die Ausbildung im Beamt*innenverhältnis auf Widerruf gliedert sich in theoretische Lehrgänge und praktische Ausbildungsabschnitte.

In einem Einführungslehrgang in Wuppertal werden die allgemeinen und fachbezogenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften vermittelt. Bei den Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, bei den Gemeinden (kommunale Vermessungs-, Liegenschafts- und Planungsämter), bei der Bezirksregierung Köln - GEObasis.NRW - als Ausbildungsstellen sowie den Dezernaten 31 und 33 der Bezirksregierung als Ausbildungsbehörde wird die Anwendung dieser Vorschriften geschult.

In einem Abschlusslehrgang erfolgen eine Vertiefung und Ergänzung der Kenntnisse sowie eine Vorbereitung auf die Prüfung.

Der Verdienst

Die Anwärter*innen des Landes NRW erhalten eine Besoldung entsprechend der Anlage 12 zum Landesbesoldungsgesetz NRW. Diese richtet sich nach dem Einstiegsamt nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und somit Abschluss des Vorbereitungsdienstes.

Das Einstiegsamt der Vermessungsoberinspektoranwärter*innen liegt nach dem Vorbereitungsdienst bei A10. Somit erhalten diese eine Besoldung von 2.389,66 Euro (Anwärter*innengrundbetrag 1.405,68 Euro zuzüglich 70 Prozent Sonderzuschlag). 

Die genauen Besoldungstabellen sind auf der Seite

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/besoldungstabellen-fuer-beamtinnen-und-beamte

veröffentlicht.

Zukunftschancen

Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung sind die Übernahme- sowie die Aufstiegsmöglichkeiten sehr gut.

Zur täglichen Arbeit gehören beispielsweise im Katasterwesen:

  • die Teilnahme an Geschäftsprüfungen,
  • die Klärung von Rechtsfragen,
  • die Regelung der Ausbildung und Prüfungsabläufe für Referendar*innen, Anwärter*innen und den Auszubildenden in der Geoinformationstechnologie.

…und im Bereich der Bodenordnung:

  • die selbstständig vermessungstechnische und planerische Bearbeitung von Prozessen in Bodenordnungsverfahren;
  • Einsatz moderner Geoinformationssysteme;
  • Die Übernahme der Projektleitung in Bodenordnungsverfahren ist möglich.

Nach sechs Jahren Berufserfahrung besteht die Möglichkeit, innerhalb von NRW als öffentlich bestellte*r Vermessungsingenieur*in zugelassen zu werden.