Bezirksregierung
Arnsberg

Werthenbach II

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreis Siegen-Wittgenstein, Stadt Netphen (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

538 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 160 Teilnehmer*innen: Die Waldgenossenschaften Haubergsgenossenschaft Werthenbach Komplex A - Keppel´scher Hauberg, Haubergsgenossenschaft Werthenbach Komplex C, Haubergsgenossenschaft Hainchen Komplex F, die Anteilberechtigten der vorgenannten Waldgenossenschaften und weitere Eigentümer sowie Erbbauberechtigte der dem Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke sind Teilnehmer des Zusammenlegungs-verfahrens.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Zusammenlegung 2021
  • Wahl des Vorstandes 2021

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Bestandswertgutachten
  • Wegebaumaßnahmen
  • Fortführungsvermessungen für Flächentausche
  • Planwunsch
  • Zusammenlegungsplan
  • Ausführungsanordnung
  • Gründung der neuen Waldgenossenschaft
  • Berichtigung der öffentlichen Bücher
  • Schlussfeststellung bis 2025

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Zusammenlegungsverfahren nach § 26 Gemeinschaftswaldgesetz

Ziele und Maßnahmen

Das Zusammenlegungsverfahren Werthenbach II hat zum Zweck, durch die Zusammenlegung der Waldgenossenschaften und darüber hinaus mit der zukünftigen Gesamthandsgemeinschaft „Altsohlstätte Werthenbach“ (siehe Auseinandersetzungsverfahren Werthenbach I) zu einer einzigen Waldgenossenschaft eine bessere forstliche Bewirtschaftung und erleichterte Verwaltung zu ermöglichen. Durch Flächentausche mit weiteren Waldgenossenschaften wird eine Arrondierung der neu zu bildenden Waldgenossenschaft angestrebt. 

Für die Waldgenossenschaften und Gesamthandsgemeinschaft ergeben sich insbesondere folgende Vorteile:

  • Nur noch ein Vorstand und eine Kassenführung sind erforderlich.
  • Nur noch ein Lagerbuch muss geführt werden.
  • Für die nachhaltige forstliche Bewirtschaftung ergibt sich eine zweckmäßigere Betriebsgröße.
  • Durch die Größe des Eigentums wird das Betriebsrisiko gemindert (z. B. bei Windwurfschäden).
  • Ein neuer und aktueller Eigentumsnachweis entsteht.
  • Die Gemengelagen zwischen genossenschaftlichen Flächen wird aufgelöst.
  • Die Erschließung der Waldfläche wird durch Wegebaumaßnahmen verbessert.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für Planungen und die Kosten der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Kosten für den Wegebau und die Vermessung (Ausführungskosten) werden zu 85 Prozent anteilig vom Land Nordrhein-Westfalen getragen. Die Ausführungskosten belaufen sich auf 376.500 Euro. Der Eigenanteil für den Wegeausbau wird von der neu entstehenden Waldgenossenschaft, bzw. den ihr zugrundeliegenden alten Waldgenossenschaften und Gesamthandsgemeinschaft, übernommen. Den Eigenanteil an den Vermessungen zum Flächentausch übernehmen anteilig die davon betroffenen Waldgenossenschaften.

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft