Bezirksregierung
Arnsberg

Hamm-Werl A 445

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreisfreie Stadt Hamm, Stadt Werl, Kreis Soest (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

2882,8 Hektar

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 400 Grundstückseigentümer*innen und Erbbauberechtigte nehmen an der Flurbereinigung teil und bilden die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hamm-Werl A 445.

Was bisher geschah

  • Einleitung der Flurbereinigung 2018
  • Beginn der Wertermittlung
  • Flächenankäufe und Tausche
  • Bereitstellung von Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Flächenankäufe und Tauschverhandlungen
  • Wertermittlung
  • Bauerlaubnis- und Entschädigungsverhandlungen
  • Anlage von Ausgleichsmaßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten

Projektbeschreibung

Verfahrensart

Die Flurbereinigung Hamm-Werl A 445 ist ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren gemäß § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG).

Ausgangssituation

Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der A 445 ist eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der K 18n erfolgte bereits am 07.10.2009.

Ziele und Maßnahmen

  • Flächenbereitstellung für die Unternehmensträger Straßen NRW und Kreis Soest – Trasse sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Bewahrung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe vor wirtschaftlichen Schäden und Existenzgefährdung durch Verteilung des Landverlustes auf den großen Kreis der Flurbereinigungsteilnehmer
  • Abwendung von Enteignungen einzelner Grundeigentümer
  • Vermeidung bzw. Minimierung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur (Grundstücks- und Wegenetzdurchschneidungen)

Bodenordnung

  • für öffentliche und gemeinschaftliche Anlagen wie beispielsweise Wirtschaftswege oder Kompensationsmaßnahmen werden die benötigten Flächen bereitgestellt.
  • Neuordnung und Erschließung der Grundstücke
  • Nutzungskonflikte zwischen Siedlungsentwicklung <> Forstwirtschaft, Landwirtschaft sollen durch Flächentausche verträglich gelöst werden.
  • Schaffung klarer Rechts- und Eigentumsverhältnisse durch ein neues Liegenschaftskataster

Neugestaltungsplanung und Wirtschaftswegebau

  • Den Unternehmensträgern Land NRW/Bundesrepublik Deutschland und Kreis Soest sollen die für das Unternehmen benötigten Flächen zur Verfügung gestellt werden
  • Nachteile für die allgemeine Landeskultur sollen minimiert bzw. vermieden werden
  • Wirtschaftswegebau wird nur erforderlich, sofern dies durch den Ausbau der Straßen und der Neuordnung der Grundstücke erforderlich wird

Wie wird das Projekt finanziert?

Kostenträger:

  • Land Nordrhein-Westfalen
  • Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung), vertreten durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW
  • Kreis Soest

Ansprechpartner*innen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Andreas Barden
Christina Köster
Jonas Gittel
Corinna Nillies
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Friedrich Becker

Michaelstr. 26
59457 Werl
Deutschland

Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Achim Deitert

Kumper Landstr. 7
59069 Hamm
Deutschland