Bezirksregierung
Arnsberg

Heidewälder Hamm

Wo liegt die Flurbereinigung?

Kreisfreie Stadt Hamm (Gebietskarte)

Wie groß ist die Flurbereinigung?

398 ha

Wer nimmt an der Flurbereinigung teil?

Circa 66 Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer (Stand 25.07.2023), außerdem Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen. Inhaberinnen und Inhaber von Rechten werden ebenfalls beteiligt (Nebenbeteiligte).

Was bisher geschah

  • Erste Abstimmungsgespräche mit der Stadt Hamm und der Landwirtschaftskammer NRW 2022/2023
  • Antrag der Stadt Hamm auf Einleitung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens § 86 zur Umsetzung des Naturschutzgebietes „NSG 28 - Westliche Heidewälder“ (genehmigt durch das MLV)
  • Bürgerspaziergang am 28.06.2023 mit dem Oberbürgermeister der Stadt Hamm, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Regionalverbund RVR, dem NABU Hamm und interessierten Bürgerinnen und Bürgern 
  • Erstellung eines Planungskonzeptes für das Flurbereinigungsprojekt (Projektbezogene Voruntersuchung) und eine vorläufige Gebietsabgrenzung im Rahmen der Voruntersuchung durch die Bezirksregierung
  • 25.09.2023: Aufklärungsversammlung für die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter
  • Einleitung der Flurbereinigung am 17.11.2023 (Flurbereinigungsbeschluss)

Wie ist der aktuelle Stand und was sind die nächsten Schritte?

  • Frühjahr 2023: Bildung einer Teilnehmergemeinschaft (TG) und Vorstandswahlen

Projektbeschreibung

Ziele und Maßnahmen

Es ist geplant das Verfahren Heidewälder Hamm, kreisfreie Stadt Hamm, nach § 86 FlurbG mit dem Ziel anzuordnen, eine ca. 270 ha große Fläche (NSG 28 - Westliche Heidewälder) in öffentliches Eigentum zu überführen. Die Einleitung des Verfahrens erfolgt auf Antrag der Stadt Hamm.
Das geplante Flurbereinigungsgebiet Heidewälder Hamm umfasst ca. 398 ha. Die größten Anteile an der Gebietsfläche ergeben sich aus der Waldfläche mit ca. 201 ha und der landwirtschaftlichen Fläche mit ca. 163 ha. Nach der geplanten Festlegung der Verfahrensgrenze sind ca. 66 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Flurbereinigung involviert. Der erste Maßnahmenentwurf der Stadt Hamm zur ökologischen Aufwertung des geplanten Naturschutzgebietes sieht vor, dass Ackerflächen zu extensivierten Grünlandflächen umgewandelt werden. Weiter werden Heideflächen angelegt, Moorflächen reaktiviert, Gewässer entwickelt und Waldgebiete mit Aufforstungen weitestgehend räumlich geschlossen. Dazu sollen außerdem in der Gebietskulisse Wildnisgebiete entstehen, in denen sich die Natur völlig ohne menschliche Eingriffe entwickeln kann. Bei Verbindung von Bodenordnung und Naturschutz hat der Maßnahmenträger die große Chance im vorgesehenen Gebiet einen ökologisch noch wertvolleren Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Menschen zu schaffen.
Ziel der Flurbereinigung ist es, die Flächen der Zielkulisse durch Kauf und Tausch in das Eigentum der Stadt Hamm zu überführen. Im Zuge der Ausweisung des Naturschutzgebietes müssen die vorhandenen Landnutzungskonflikte mit der Land- und Forstwirtschaft aufgelöst werden. Es ist geplant, den beteiligten Landwirten in Hof- und Betriebsnähe außerhalb der Zielkulisse geeignete Landflächen bereitzustellen. Aus diesem Grund muss Klarheit über das Liegenschaftskataster sowie agrarstrukturelle Verhältnisse mit lückenloser Erschließung geschaffen werden.

Verfahrensart 

Die Flurbereinigung Heidewälder Hamm wird als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz durchgeführt.

Wie wird das Projekt finanziert?

Die Kosten für die Planung und die Arbeit der Behörde trägt das Land Nordrhein-Westfalen (Verfahrenskosten). Die Kosten für die Umsetzung der naturschutzfachlichen Maßnahmen bzw. eventueller Baumaßnahmen im Verfahrensgebiet trägt die Stadt Hamm (Ausführungskosten).

Ansprechpersonen

Bei der Bezirksregierung Arnsberg
Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Stellvertretender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft
Jan Niklas Schulze Böing