Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis - Kreis Olpe - Siegen-Wittgenstein (in Neuaufstellung)
Neuaufstellung Regionalplan
Der Regionalplan Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein soll neu aufgestellt werden. Der Regionalrat als Träger der Regionalplanung hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2017 die Regionalplanungsbehörde damit beauftragt, mit den erforderlichen Arbeiten zu beginnen.
Derzeit gelten noch zwei verschiedene regionale Planwerke für diese Kreise: Für den Märkischen Kreis gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen (Rechtskraft 2001), für die Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein gilt der Regionalplan Arnsberg, räumlicher Teilabschnitt Oberbereich Siegen (Rechtskraft 2008). Im Rahmen der Neuaufstellung werden die zeichnerischen und textlichen Festlegungen der drei Kreise künftig in einem Planwerk zusammengefasst. Dadurch wird es für den Planungsraum künftig noch zwei Teilpläne geben (Kreis Soest und Hochsauerlandkreis sowie Märkischer Kreis, Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein).
Neue rechtliche Grundlagen und daraus resultierende inhaltliche Anforderungen bedingen eine Anpassung der Planwerke. Sowohl der neue Landesentwicklungsplan NRW in der Fassung der ersten Änderung vom 6. August 2019, das seit dem 29. November 2017 geltende neue Raumordnungsgesetz als auch Änderungen im Naturschutzrecht erfordern Anpassungen an die Ziele der Raumordnung.
Auf Grund der dargelegten Veränderungen reicht es daher nicht aus, einen Regionalplan nur durch einzelfallbezogene Änderungen punktuell zu aktualisieren. Regionale bzw. interkommunale Belange und neue Zielsetzungen können nur durch eine grundlegende Überarbeitung in angemessener Weise Eingang in die Planung finden. Weitere Informationen zu den Inhalten des Regionalplans sowie zu der Zeitschiene entnehmen Sie bitte der Story Map.
Erarbeitungsverfahren
Der Regionalrat Arnsberg hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 beschlossen, das Erarbeitungsverfahren für die Neuaufstellung des Regionalplans Arnsberg – Räumlicher Teilplan Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein einzuleiten.
Den Akteuren der Region, den Kommunen, den Verbände und den Bürger*innen wird die Gelegenheit gegeben, sich zum Regionalplanentwurf zu äußern. Der Regionalplanentwurf (textliche und zeichnerische Festlegungen und Erläuterungen, Begründung, Umweltbericht) liegt im Zeitraum
vom 29.01.2021 bis einschließlich 30.06.2021
öffentlich aus (siehe Amtsblatt Nr. 52/53 2020).
Regionalplanentwurf und Umweltbericht
Regionalplanentwurf und Umweltbericht Unterteilt in einzelne Kapitel
Textliche Festlegungen und Erläuterungen, Begründung, Umweltbericht
Zeichnerische Festlegung (Kapitel 9)
Stellungnahmen
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail auf folgenden Wegen vorgebracht werden:
- auf dem Postweg an Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Seibertzstraße 2, 59821 Arnsberg
- per Fax an 02931/82-2520
- per E-Mail an das Postfach beteiligung-mk-oe-si [at] bra.nrw.de
- durch Einreichen oder mündlich zur Niederschrift bei den unten genannten Auslegungsstellen zu den angegebenen Auslegungszeiten.
- Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 32 – Regionalentwicklung –
Seibertzstraße 2, 1. Zwischengeschoss
59821 ArnsbergBehördliche Dienststunden:
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:30 bis 14:00 Uhr. Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen wird grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:
Frau Grümme 02931 82-2300
alexandra.gruemme [at] bra.nrw.deFrau Kale 02931 82-2301
anja.kale [at] bra.nrw.de
- Landrat des Märkischen Kreises
FD 44 Natur- und Umweltschutz
Raum 311
Kreishaus Lüdenscheid
Heedfelder Str. 45
58509 LüdenscheidBehördliche Dienststunden:
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen ist die Einsichtnahme derzeit nur mit Terminvereinbarung möglich. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:
Herr Hesse 02351 966-6394
b.hesse [at] maerkischer-kreis.de
- Landrat des Kreises Olpe
Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutzbehörde
Raum 3.076
Westfälische Straße 75
57462 OlpeBehördliche Dienststunden:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr, Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen wird grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:
Herr Klein 02761 81-305
an.klein [at] kreis-olpe.deFrau Overrödder 02761 81-263
v.overroedder [at] kreis-olpe.deFrau Rabe 02761 81-579
f.rabe [at] kreis-olpe.de
- Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein
Bauamt
Raum 823 (8.Etage)
Kreishaus
Koblenzer Straße 73
57072 SiegenBehördliche Dienststunden:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Donnerstag: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Ebenso sind Einsichtnahmen außerhalb der genannten Dienststunden nach Vereinbarung möglich.Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Infektionsschutzmaßnahmen ist die Einsichtnahme derzeit nur mit Terminvereinbarung möglich. Ein Termin kann telefonisch oder schriftlich bspw. per E-Mail unter folgenden Kontaktdaten abgestimmt werden:
Herr Niwar 0271 333-1840
d.niwar [at] siegen-wittgenstein.de
Stellungnahmen, die auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail erfolgen oder eingereicht werden, sollten den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift der Verfasser*innen in lesbarer Form enthalten. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist am 30.06.2021 um 24 Uhr alle Stellungnahmen zum Entwurf des Regionalplans ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG).
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