Bezirksregierung
Arnsberg
Bild des Bürgerbusses Werdohl.

Bürgerbusse im Regierungsbezirk Arnsberg

Der Bürgerbus ist immer noch ein ungewöhnliches Instrument im öffentlichen Personennahverkehr. Er gilt als sogenannte alternative Bedienungsform, obwohl er auf den ersten Blick zunächst als ganz normaler Linienverkehr auf einer konzessionierten Linie mit Fahrplan, Haltestellen und einem genehmigten Tarif erscheint.

Ein Verkehrsunternehmen sichert die verkehrsrechtliche und die technische Seite ab. Der Bürgerbus wird jedoch von ehrenamtlich tätigen Fahrer*innen betrieben, die sich in einem Bürgerbusverein zusammenschließen und ihren öffentlichen Nahverkehr in die eigenen Hände nehmen wollen.

Da dem konventionellen Linienverkehr keine Konkurrenz gemacht werden soll, beschränkt sich das Einsatzgebiet auf Bereiche und Zeiten, wo herkömmlicher öffentlicher Personennahverkehr nicht oder nur mehr unzureichend angeboten wird. Dementsprechend, und weil die Fahrer*innen keinen Busführerschein besitzen, wird auch nur ein Fahrzeug mit maximal 8 Fahrgastplätzen eingesetzt.

Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?

Antragsberechtigt für die Anschaffung der Fahrzeuge ist das Verkehrsunternehmen, welches einen Kooperationsvertrag mit dem Bürgerbusverein geschlossen hat.

Den Antrag für die Organisationspauschale stellt die Kommune, in der der Bürgerbusverein seinen Sitz hat.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand sind die notwendigen Fahrzeuge sowie die vom Verein geleisteten Organisationsausgaben als Pauschale.

Wie viel Förderung gibt es?

Die Fördersummen für Bürgerbusse sind Festbeträge und werden nach Ausstattung und nach Tarifanwendung gestaffelt, die Sie folgender Tabelle entnehmen können.

Die Fördersumme für die Organisationspauschale liegt bei 6.500 Euro bzw. 7.500 Euro, je nach Tarifanwendung.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert? Was sind die Kriterien?

Die Finanzierung kann nur erfolgen, wenn die Gemeinde, in der der Bürgerbus fahren will, sich bereit erklärt, die ungedeckten Kosten zu tragen (Verlustdeckungserklärung).

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Vorzulegen ist das Antragsformular Anlage 12 (Förderung nach § 14 ÖPNVG NRW) mit den dort aufgeführten Anlagen.

Wann kann ein Förderantrag gestellt werden?

Der Förderantrag kann nach Gründung des Bürgerbusvereins gestellt werden.

Wo kann der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag ist bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 25 zu stellen. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt mit der Sachbearbeitung aufzunehmen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der LHO.