Bezirksregierung
Arnsberg
Gerätschaften und Pläne zur Vermessung.

Ausgleichung von Liegenschaftsvermessungen

Mit dem Erhebungserlass des Ministeriums des Innern vom 15. September 2017 ist für die Koordinatenberechnung im Liegenschaftskataster nur noch die flächenhafte Ausgleichung als Berechnungsverfahren zulässig.