Bezirksregierung
Arnsberg

Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die einzige allgemeine Verdienstauszeichnung und damit die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Personen verliehen für herausragende politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch für Verdienste im sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.

Eine finanzielle Zuwendung ist mit der Verleihung des Verdienstordens nicht verbunden.

Der Verdienstorden wird in acht Stufen verliehen

Verdienstmedaille Verdienstkreuz am Bande Verdienstkreuz 1. Klasse Großes Verdienstkreuz
Verdienstmedaille
Verdienstkreuz am Bande
Verdienstkreuz 1. Klasse
Großes Verdienstkreuz

 

  • Großes Verdienstkreuz mit Stern

  • Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband

  • Großkreuz

  • Sonderstufe des Großkreuzes (nur für Staatsoberhäupter)

Als Erstauszeichnung wird im allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen. In seltenen Ausnahmefällen kann als Erstauszeichnung das Verdienstkreuz 1. Klasse oder das Große Verdienstkreuz verliehen werden.

Die Verleihung einer höheren Ordensstufe als des Verdienstkreuzes am Bande setzt den Besitz der vorangegangenen Ordensstufe voraus. Eine höhere Ordensstufe kann nur verliehen werden, wenn eine neue auszeichnungswürdige Leistung vorliegt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn eine bereits bei der vorangegangenen Auszeichnung gewürdigte Leistung im Grad ihrer Auszeichnungswürdigkeit wesentlich gesteigert worden ist oder seit der vorangegangenen Auszeichnung eine Leistung erbracht worden ist, die wegen ihrer Auswirkungen auf das Allgemeinwohl, wegen der Zurückstellung eigener Interessen und wegen ihrer Dauer als herausragend und beispielhaft zu bewerten ist.