Individuelle Förderung
Im Schulsystem des Landes NRW haben alle Schüler*innen ein Recht auf individuelle Förderung. Übergeordnetes Ziel der Förderung ist die Herstellung gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unabhängig von Geschlecht, kultureller und sozialer Herkunft oder einer Behinderung.