Widersprüche und Notenbeschwerden
Während gegen Versetzungsentscheidungen und das Nichterreichen von Abschlüssen ein förmlicher Widerspruch einzulegen ist (Bitte beachten Sie hier die dem Zeugnis beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung), kann gegen einzelne Leistungsbewertungen (z. B. Einzelnote auf dem Zeugnis) Beschwerde erhoben werden.