Clemens Scheumann Gewinnung von Steinen und Erden unter Bergrecht Neben Braunkohle werden in Nordrhein-Westfalen auch zahlreiche andere Bodenschätze in Tagebauen gewonnen. Je nach ihren Eigenschaften fallen diese unter das Bergrecht oder das Abgrabungsrecht.
Bezirksregierung Arnsberg Gefahrenabwehr im Erosionsbereich zwischen Tagebau und Ortschaft Blessem und der Erft Informationen werden an dieser Stelle in Form eines FAQ-Kataloges, der nach und nach erweiterte und fortgeschrieben wird, zur Verfügung gestellt.
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