Bezirksregierung
Arnsberg

Arzneivermittler/Arzneivermittlerin

Für die Anzeige als Arzneimittelvermittlerin oder Arzneimittelvermittler sind folgende Unterlagen bei der

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 24
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg

einzureichen:

  1. Name (Rechtsform), Anschrift, Kontaktdaten
  2. Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung, nicht älter als 3 Monate
  3. Tätigkeit
    1. Selbständigkeit
      • ja
      • nein
    2. Handeln Sie in eigenem Namen auf eigene Rechnung?
      • ja
      • nein
    3. Besitzen Sie Verfügungsgewalt über die gehandelten Arzneimittel?
      • ja
      • nein
    4. Kurze Beschreibung der Tätigkeit (inkl. Angabe, ob eine Beschaffung, Lagerung, Abgabe oder Ausfuhr von Arzneimitteln getätigt wird)
  4. Weitere Unterlagen
    1. Qualitätssicherungssystem gemäß § 1a AM-HandelsV, insbesondere
      • SOP zum Rückrufplan
      • SOP zur Sicherstellung, dass die gehandelten Arzneimittel über eine Zulassung/Genehmigung zum Inverkehrbringen verfügen
      • SOP zur Arzneimittelfälschung
      • SOP zu Aufzeichnungen der getätigten Handelsvorgänge
      • SOP zur Überprüfung der Bezugsberechtigung der Lieferanten und Kunden
      • SOP zur Bearbeitung von Beschwerden
    2. Auflistung der Unternehmer, für die Sie tätig werden