Bezirksregierung
Arnsberg

Approbation/Berufserlaubnis

Wichtiger Hinweis für im Ausland (EU/Drittstaaten) erworbene Abschlüsse

Ab 01.03.2020 ist für Neuanträge bei einem Abschluss der Ausbildung im Ausland (EU/Drittstaaten) die Bezirksregierung Münster zuständig.

Zum Thema

Wer in Deutschland den Beruf als Apotheker*in, Ärzt*in, Psychologische*r Psychotherapeut*in, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*in oder Zahnärzt*in ohne Einschränkungen ausüben will, braucht eine staatliche Erlaubnis, die Approbation. Die Approbation berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung. Sie wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht der Rechtsanspruch auf Erteilung der Approbation, wenn die Ausbildung in Deutschland abgeschlossen wurde.

Zuständig für die Erteilung der Apporobation in Nordrhein-Westfalen ist immer nur die Bezirksregierung, in deren Regierungsbezirk der letzte Teil (mündlich oder schriftlich) der abschließenden Prüfungen (3. Abschnitt der ärztlichen Prüfung) abgelegt worden ist.