Bezirksregierung
Arnsberg
Ein Physiotherapeut betreut eine Patientin in einem Raum eines Physiozentrums. Die Frau liegt mit dem Rücken auf dem Boden und drückt mit ihren Beinen einen Gymnastikball an eine Wand. Der Therapeut kniet dabei neben ihr und stützt ihren Fuß.

Physiotherapeut*innen

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung und Überwachung der Schulen im Gesundheitswesen zuständig.

Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, das Prüfungswesen und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung sind in erster Linie die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Gesundheitsbehörden zuständig.

Weitere Informationen sowie die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage des MAGS.

Aufgaben und Tätigkeiten

Die Anwendung von physikalischen Therapieverfahren, um zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung beziehungsweise Verbesserung der Arbeits- und Erwerbstätigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten oder zum Kurerfolg beizutragen

Einsatzbereiche sind Krankenhäuser, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Therapiezentren, Tagesstätten für Sprachbehinderte und andere Sondereinrichtungen, Sprachheilschulen, Sonderkindertagesstätten, Gesundheitsämter, ärztliche Fachpraxen beziehungsweise interdisziplinäre Gemeinschaftspraxen, ambulante Praxen.

Zugangsvoraussetzungen

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden durch die Ausbildungsstätten erteilt.

Eine Übersicht der Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.

Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.

Ablauf der Ausbildung

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden ebenfalls durch die Ausbildungsstätten erteilt.

Abschlussprüfungen

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für das Prüfungswesen zuständig.

Staatliche Berufsanerkennung

Inländisch

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Erteilung der Berufserlaubnis zuständig.

Ausländisch

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen zuständig.

Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.