Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Rettungssanitäterin und ein Rettungssanitäter posieren lächelnd vor zwei Krankenwagen für die Kamera.

Rettungssanitäter*innen

Die Bezirksregierung ist für die staatliche Anerkennung und Überwachung der Schulen im Gesundheitswesen zuständig.

Für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, das Prüfungswesen und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung sind in erster Linie die Kreise und kreisfreien Städte als Untere Gesundheitsbehörden zuständig.

Weitere Informationen sowie die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen finden Sie auf der Homepage des MAGS.

Aufgaben und Tätigkeiten

Die Ausbildung von Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitätern ist ausgerichtet auf die Patient*innenbetreuung beim Krankentransport und auf die Unterstützung der Rettungsassistent*innen oder der Notfallsanitäter*innen in der Notfallrettung.

Einsatzbereiche sind sämtliche Organisationen und Einrichtungen des Rettungsdienstes.

Zugangsvoraussetzungen

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden durch die Ausbildungsstätten erteilt.

Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.

Ablauf der Ausbildung

Detaillierte Informationen zu Grundlagen und Dauer der Ausbildung sowie zu den Ausbildungsvoraussetzungen ergeben sich aus den rechtlichen Grundlagen und werden ebenfalls durch die Ausbildungsstätten erteilt.

Abschlussprüfungen

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für das Prüfungswesen zuständig.

Staatliche Berufsanerkennung

Inländisch

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Erteilung der Berufserlaubnis zuständig.

Ausländisch

Die Kreise und kreisfreien Städte sind als Untere Gesundheitsbehörden für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen zuständig.

Die Zentrale Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe in Münster (Servicestelle PuG) überprüft die Gleichwertigkeit von ausländischen Ausbildungsabschlüssen nichtakademischer Heilberufe. Eine Gleichwertigkeitsprüfung ist vor einer Entscheidung über das Führen der Berufsbezeichnung durch die Servicestelle durchzuführen.