Bezirksregierung
Arnsberg
Abgebildet sind zwei weiße Boxen. Die Box im Hintergrund enthält nach dem Alphabet geordnete Buchstabenplättchen. Eine Person hat aus diesen Buchstaben die Worte "Stimme", "Logopädie", "Worte" und "Sprache" in der im Vordergrund befindlichen Box zusammengefügt.

Schulen für Logopädie

Die Ausbildung als Logopäd*in findet an staatlich anerkannten Schulen statt und ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.

Die Liste der staatlich anerkannten Logopädieschulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.

Staatliche Anerkennung

Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.

Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.

Hinweise/Rechtsgrundlagen

Den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung einer Logopädieschule bildet, finden Sie im Downloadbereich.

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.