Bezirksregierung
Arnsberg
Eine Person massiert den Rücken einer Frau. Neben der massierenden Person steht eine weitere Person, die eine ähnliche Handbewegung andeutet wie die Masseurin beziehungsweise der Masseur ausführt.

Schulen für Masseur*innen und medizinische Bademeister*innen

Die Ausbildung als Masseur*in und medizinische*r Bademeister*in findet an staatlich anerkannten Schulen statt und ist durch Bundesgesetz und die dazu erlassene Ausbildungs- und Prüfungsordnung geregelt.

Die Liste der staatlich anerkannten Schulen im Regierungsbezirk Arnsberg finden Sie im Downloadbereich.

Der praktische Teil der Ausbildung (Anerkennungspraktikum nach der Schulausbildung) erfolgt in Praxen und Einrichtungen, die durch die Bezirksregierung nach § 7 Abs. 2 Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) zur Annahme von Praktikant*innen ermächtigt wurden. Diese Ermächtigung ist kostenpflichtig. Die für die Praxis / Einrichtung örtlich zuständige Untere Gesundheitsbehörde gibt eine Stellungnahme zum Antrag ab.

Informationen zur Ermächtigung erhalten Sie hier.

Staatliche Anerkennung

Die staatliche Anerkennung wird von der Bezirksregierung erteilt, wenn die Ausbildungsstätte die entsprechenden personellen, räumlichen und sächlichen Voraussetzungen erfüllt.

Qualifikationsanforderungen an die Lehrkräfte

Die hauptberuflichen Lehrkräfte müssen über eine fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, diese ist im Einzelfall durch die Bezirksregierung zu prüfen.

Hinweise/Rechtsgrundlagen

Den Erhebungsbogen, der die Grundlage für die Antragstellung und Prüfung der Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung einer Schule für medizinische Bademeister*innen und Masseur*innen bildet, finden Sie im Downloadbereich.   

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie hier.