Bezirksregierung
Arnsberg
Ein reißender Fluss mit viele großen Steinen im Flussbett im Herbst

EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)

Die im Dezember 2000 verabschiedete Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis zum Jahre 2027 bei allen Binnen- und Küstengewässern einen guten ökologischen und chemischen Zustand sowie einen guten chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers zu erreichen. Für künstliche oder erheblich veränderte Gewässer soll ein gutes ökologisches Potenzial und ein guter chemischer Zustand erreicht werden.

Damit diese Ziele erreicht werden, ist ein Maßnahmenprogramm zu erarbeiten. Es enthält u.a. Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit von Kläranlagen, zur Reduzierung der Belastungen durch industrielles Abwasser, zur Renaturierung von Gewässerabschnitten, zur Reduzierung von Belastungen aus der Landwirtschaft und zur Behandlung der Abwässer stark befahrener Straßen. Das Maßnahmenprogramm ist alle sechs Jahre durch das Umweltministerium neu aufzustellen. Das Umweltministerium hat die Bezirksregierung beauftragt, für ihren Regierungsbezirk den Entwurf zu erarbeiten. Dafür analysiert die Bezirksregierung den vom Landesumweltamt bewerteten Zustand der Bäche und Flüsse; sie ermittelt die Ursachen für die festgestellten Defizite; sie stellt fest, welche Maßnahmen geeignet sind, die Defizite zu beheben. Der Zustand des Grundwassers wird von der Bezirksregierung auf Grundlage der Messwerte des Landesumweltamtes bewertet.

Die Bezirksregierung diskutiert ihre Feststellungen und Schlüsse mit denjenigen, die die Maßnahmen umsetzen müssen, sowie mit zahlreichen Behörden und Interessengruppen mit dem Ziel, soweit wie möglich Einvernehmen über das Maßnahmenprogramm herzustellen.

Gleichzeitig mit dem Maßnahmenprogramm ist der Bewirtschaftungsplan aufzustellen. Er enthält u.a. die Ziele für die Oberflächengewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als zehn Quadratkilometer und für das Grundwasser. Der Bewirtschaftungsplan gibt den Überblick über den Ausgangszustand der Gewässer. Die Bezirksregierung arbeitet dem zuständigen Umweltministerium in vielfältiger Weise zu.

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